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„Endlich fällt das Provisionsabgabeverbot“

Seit 1934 in Kraft - das Provisionsabgabeverbot für <br>Versicherungsmakler, Quelle: Fotolia
Seit 1934 in Kraft - das Provisionsabgabeverbot für
Versicherungsmakler, Quelle: Fotolia
Das Verwaltungsgericht Frankfurt sieht in der kompletten oder teilweisen Weitergabe von Vermittlerprovisionen an Kunden keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Aktenzeichen 9 K 105/11).

Ein Versicherungsmakler des Finanzdienstleisters AVL, der den Großteil seiner Provision für Lebensversicherungen an seine Kunden weiterreichen wollte, hatte dies zuvor der Bafin mitgeteilt. Die Behörde drohte ihm daraufhin mit einem Bußgeldverfahren und es kam zur Klage.

Die Richter des Verwaltungsgerichtes befanden das aus dem Jahre 1934 stammende, allgemein gehaltene Verbot von Sondervergütungen als zu unbestimmt und ließen die Weitergabe der Provisionen zu. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Weg durch die Instanzen droht

Das Verwaltungsgericht hat die Sprungrevision zugelassen, so dass das Bundesverwaltungsgericht sofort über die Rechtsfrage entscheiden könnte. „Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Bafin in Berufung gehen wird, um das Verfahren auf diese Weise noch weiter zu verzögern“, erwartet Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Anwalt der AVL.

„Wir begrüßen diese Entscheidung im Sinne des Verbrauchers, die den Preiswettbewerb fördern kann. Letztlich sind es die Verbraucher, die davon profitieren können. Denn in einem gesunden Wettbewerb entstehen üblicherweise bessere Angebote und Konditionen. Für dieses Ergebnis hat sich unser Einsatz gelohnt“, so Uwe Lange, Inhaber von AVL. Der Finanzdienstleister verfolgt ein Geschäftsmodell, das Anlegern bei Finanzprodukten möglichst hohe Rabatte auf Abschlusskosten gewährt.

Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV) begrüßte das Urteil: „Endlich fällt das Provisionsabgabeverbot. Die Verbraucher können nun von mehr Wettbewerb profitieren.“ Nach Erfahrungen des BdV ist es gängige Praxis, dass die Vermittler bereits heute trotz des Verbotes mit einer Beteiligung locken. Massive Kritik vom Vermittlerverband

Keine Begeisterung zeigte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Vorstand Michael H. Heinz fürchtet um den Berufsstand. „Wenn die Entscheidung rechtskräftig wird, werden viele Vermittler ihre Existenz verlieren und mit ihnen die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer, die dann zwar den Versicherungsschutz billiger erwerben, ihn sich als Arbeitslose aber nicht mehr leisten könnten.“

Durch die Aufhebung des Provisionsabgabeverbotes, die praktisch einem Provisionsabgabegebot gleichkomme, werde das Ziel einer jeden Versicherungsvermittlung - die bestmögliche Absicherung gegen Risiken des Lebens - in den Hintergrund treten, allein Provisionshöhen und ihre Teilung mit den Kunden ständen im Vordergrund, so der BVk weiter. Einer „Geiz-ist-geil-Mentalität“ würde damit massiv Vorschub geleistet, mit unabsehbaren Folgen für das hohe Absicherungsniveau in Deutschland und somit auch für die Verbraucher, denen damit ein Bärendienst erwiesen werde.

 

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