Studie: Versicherungsmakler sind unterversichert
Wenn es um den Verkauf von Versicherungen geht, finden
die Makler viele Argumente. Sie selbst dagegen
sind oft unterversichert. Quelle: Fotolia
die Makler viele Argumente. Sie selbst dagegen
sind oft unterversichert. Quelle: Fotolia
Die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen hat die Verträge zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) von 200 Maklern und Finanzdienstleistern analysiert und sie zu diesem Thema befragt. Das Ergebnis: Einige Risiken werden gar nicht abgesichert. Außerdem sind die Deckungssummen in vielen Verträgen nicht ausreichend.
Nur 64 der 200 befragten Vermittler sind ausschließlich in der Versicherungsvermittlung tätig; der Rest erbringt zusätzlich auch Finanzdienstleistungen. Für 92 dieser 136 Berater ist nach eigenen Angaben die dafür separat zur Verfügung stehende Deckungssumme sehr wichtig. „Doch nur 25 von ihnen haben bereits heute die ab 2013 in der Fondsvermittlung vermutlich notwendigen 1,13 Millionen Euro pro Schadensfall abgedeckt“, so die Forscher. Der Großteil hat hier noch eine Absicherung von 250.000 Euro.
Die meisten der 58 Berater, die auch Finanzplanung anbieten, bezeichnen es als wichtig, dass dieses Risiko durch ihre VSH abgedeckt ist. Doch nur 15 von ihnen konnten mit Gewissheit sagen, dass dies bei ihrem Vertrag tatsächlich der Fall ist.
128 der 200 Befragten vermitteln auch die Mitgliedschaft in gesetzlichen Krankenkassen. 97 von ihnen legen sehr viel Wert darauf, diese Tätigkeit durch ihren VSH abgesichert zu wissen. Doch nur 25 haben dies in die Tat umgesetzt und eine entsprechende Einschluss-Klausel in den Vertrag aufnehmen lassen.
Die größte Bedeutung messen die Studienteilnehmer der Höhe der Deckungssumme bei. Es folgen die Übernahme der Nachhaftung aus Vorverträgen und die Meldefrist im Schadenfall. Die Mitversicherung der Assekuradeurstätigkeit war hingegen Schlusslicht in der Reihenfolge.
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Die meisten der 58 Berater, die auch Finanzplanung anbieten, bezeichnen es als wichtig, dass dieses Risiko durch ihre VSH abgedeckt ist. Doch nur 15 von ihnen konnten mit Gewissheit sagen, dass dies bei ihrem Vertrag tatsächlich der Fall ist.
128 der 200 Befragten vermitteln auch die Mitgliedschaft in gesetzlichen Krankenkassen. 97 von ihnen legen sehr viel Wert darauf, diese Tätigkeit durch ihren VSH abgesichert zu wissen. Doch nur 25 haben dies in die Tat umgesetzt und eine entsprechende Einschluss-Klausel in den Vertrag aufnehmen lassen.
Die größte Bedeutung messen die Studienteilnehmer der Höhe der Deckungssumme bei. Es folgen die Übernahme der Nachhaftung aus Vorverträgen und die Meldefrist im Schadenfall. Die Mitversicherung der Assekuradeurstätigkeit war hingegen Schlusslicht in der Reihenfolge.