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Kein Provisionsverbot: EU-Parlament beschließt Mifid II

Erleichterung bei Finanzvermittlern und Produktanbietern: Ein allgemeines Provisionsverbot wird es so bald nicht geben. Das entschied am Freitag das EU-Parlament in Straßburg. Mit absoluter Mehrheit stimmten die Abgeordneten den Änderungen der Markets in Financial Instrument Directive – kurz Mifid II – zu.

Anders als von vielen Marktteilnehmern im Vorfeld befürchtet, sieht die neue Richtlinie kein komplettes Provisionsverbot vor. Die Berater müssen jedoch sämtliche Provisionen, die sie vom Produktanbieter bekommen, gegenüber dem Kunden offenlegen. Lediglich Berater, die sich selbst als unabhängig bezeichnen, dürfen keine Provisionen mehr von den Gesellschaften annehmen.

Nach den neuen Vorschriften muss jede Wertpapierfirma „ehrlich, redlich und im besten Interesse des Kunden“ handeln, wenn sie Anlageprodukte entwickelt und professionellen Kunden oder Kleinanlegern zum Kauf anbietet, erklärt das Parlament. Jede Firma müsse gewährleisten, dass ihr Produkt den Eigenheiten jeder Anlegerkategorie angepasst ist.

Auch Arbeitgeber werden ihre Leistungsanreiz-Systeme wohl überdenken müssen. „Wertpapierfirmen sollen die Leistung ihrer eigenen Mitarbeiter nicht in einer Weise vergüten oder bewerten, die mit ihrer Pflicht in Konflikt steht, im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu handeln“, so das EU-Parlament.

Eine Überraschung ist die neue Richtlinie nicht: Die Parlamentarier hielten sich an den Entwurf, den der Ausschuss für Wirtschaft und Währung bereits Ende September vorgestellt hat.

Auch bei der Regulierung des Hochfrequenzhandels stimmten die EU-Abgeordneten dem Entwurf des Ausschusses zu. Nun müssen alle Orders mindestens eine halbe Sekunde gehalten und können in dieser Zeit weder verändert noch storniert werden. Dadurch wollen die EU-Politiker zum Beispiel das permanente Platzieren und Zurückziehen von Orders reduzieren, das lediglich den Preis hochtreiben soll.

Alle Wertpapierfirmen und Handelsplätze müssen außerdem gewährleisten, dass sie erhöhtem Auftragsaufkommen oder Marktbelastungen standhalten. Auch sollen sie Notfallsicherungen („circuit breakers”) aufbauen, um den Handel vorübergehend stoppen zu können, wenn es zu plötzlichen, unerwarteten Preisbewegungen kommt.

Darüber hinaus will das EU-Parlament die Spekulation auf Lebensmittel- und Energiepreise eindämmen. Zu diesem Zweck führt es Obergrenzen für Nettopositionen ein, die jeder Marktteilnehmer über einen bestimmten Zeitraum eingehen oder halten darf.

Der vom Parlament angenommene Gesetzestext geht zur endgültigen Abstimmung an den Ministerrat der EU-Staaten.

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