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„Ich will nicht mit den Arbeitsplätzen meiner Mitarbeiter spielen“

Wolfgang Bruger
Wolfgang Bruger
DAS INVESTMENT.com: Was halten Sie von dem „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ allgemein? Ist es geeignet, zu einer flächendeckenden Etablierung der Honorarberatung in Deutschland beizutragen?

Wolfgang Bruger: Da alle Provisionen offen zu legen sind, verstehe ich die Alles-Oder-Nichts-Regelung nicht. Meines Erachtens müsste kein besonderer Typus geschaffen werden – vielmehr sollte lediglich nach den jeweils erbrachten Leistungen differenziert werden. Der Berater und Vermittler sollte also nur bei jedem Geschäft beziehungsweise bei jeder Leistung aufzeigen, wie und in welchem Umfang er für seine Leistung honoriert wird.

DAS INVESTMENT.com: Wie schätzen Sie die Zahlungsbereitschaft der Kunden ein? Werden die „Otto-Normalkunden“ bereit sein, für die Beratungsleistungen entsprechend zu zahlen oder siegt die „Geiz ist geil“-Mentalität?

Bruger: Ich befürchte letzteres. In einigen Bereichen ist Honorarberatung auch nicht machbar. Zudem läuft eine wahnsinnige Bürokratie auf uns zu.

DAS INVESTMENT.com: Das Honorarberater-Gesetz gilt derzeit nur für Finanzanlagen. Einige Branchenvertreter regen an, ein ähnliches Gesetz im Versicherungsbereich einzuführen, da andernfalls ein Berater bei demselben Kunden sowohl Honorar verlangen, als auch Provisionen kassieren könnte. Was halten Sie davon?

Bruger: Ja, ein ähnliches Gesetz im Versicherungsbereich wird kommen und ist nur konsequent. Aber darin, dass der Berater denselben Kunden sowohl gegen Honorar als auch gegen Provision berät sehe ich grundsätzlich kein Problem. Auch bei Versicherungen sollte der Berater wiederum beide Möglichkeiten haben und kombinieren können.

DAS INVESTMENT.com: Einige Branchenvertreter schlagen außerdem vor, eine Gebührenordnung einzuführen. Finden Sie das sinnvoll?

Bruger: Ja, wobei jedem Berater die Möglichkeit gegeben werden sollte, hiervon nach oben abzuweichen. Wie sonst soll Qualität honoriert werden?

DAS INVESTMENT.com: Einige Honorarberater werfen dem Gesetzgeber steuerliche Benachteiligung von Honorarberatung gegenüber Provisionsberatung vor, da Provisionen von der Umsatzsteuer befreit sind, Beratungshonorare hingegen nicht. Was meinen Sie dazu?

Bruger: Das wird sich bald ändern
 
DAS INVESTMENT.com: Glauben Sie, dass sich Netto-Tarife auf dem Markt durchsetzen werden?  

Bruger: Da habe ich meine Zweifel, jedenfalls, was die gesamte Spannbreite aller Versicherungs- und Finanzanlagen betrifft.

DAS INVESTMENT.com:
Erwägen Sie nach der Einführung des Honorarberater-Gesetzes, Honorarberater zu werden?

Bruger: Nein.

DAS INVESTMENT.com: Und warum nicht?

Bruger: Wegen der Alles-Oder-Nichts-Regelung. Ich will nicht mit den Arbeitsplätzen meiner Mitarbeiter spielen.


>> Den gesamten Artikel zum Honorarberatungsgesetz mit weiteren Stimmen aus der Branche finden Sie hier

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