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Branchenstimmen zum KAGB: „Regulatorische Vorschriften reichen nicht aus“

BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer
BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer
Drei Tage vor dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs melden sich Vertreter der Investment-, Immobilien- und Beratungsbranche mit ihren Kommentare zur Umsetzung der EU-Richtlinie für alternative Investments (AIFM-Richtlinie) in deutsches Recht zu Wort. Ein ausgereiftes Gesetz sieht anders aus, es fehlen noch ein paar wichtige Aspekte, so der Tenor.

ZIA: Bewertungsfragen und Managervergütung unklar

„Die neuen Regeln sichern die Zukunft der offenen und geschlossenen Immobilienfonds“, erklärt Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA. Nachdem im ersten Gesetzentwurf ein Verbot neuer offener Immobilienfonds und für geschlossene Fonds nicht praxisgerechte Produktvorgaben geplant worden wären, werte der Immobilienverband das Gesetz in der derzeitigen Form als Erfolg.

„Dennoch steht die Branche vor großen Herausforderungen, da viele Fragen in der Umsetzung des Gesetzes unklar sind“, sagt Mattner. Dazu gehören beispielsweise der Anwendungsbereich des KAGB, Bewertungsfragen sowie die Managervergütung.

BAI: Das steuerliche Begleitgesetz fehlt

Auch Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments BAI, weist auf Lücken im neuen Gesetz hin. „Das steuerliche Begleitgesetz ist weiterhin in der Schwebe und auch die Rahmenbedingungen für eine der bedeutendsten Anlegergruppen in Deutschland, der Versicherungswirtschaft, werden nicht mehr vor der Bundestagswahl an die neuen Gegebenheiten angepasst“.

Je schneller das steuerliche Begleitgesetz verabschiedet werde, desto besser für den Fondsstandort Deutschland, bekräftigt Dornseifers BAI-Kollege Achim Pütz. „Wir können es uns in Deutschland nicht leisten, ein solch wichtiges Gesetz in die nächste Legislaturperiode zu verschieben“, sagt der 1. Vorsitzende des BAI.

Quirin Bank: „Das Gros der geschlossenen Beteiligungen für den Privatanleger ungeeignet“

Den KAGB an sich bezeichnen Pütz und Dornseifer als ein Meilenstein für die deutsche Fondsbranche und deutsche Fondsanleger. Nicht so Erwin Bengler, Direktor Wealth Management der auf Honorarberatung spezialisierten Quirin Bank. „An den grundsätzlichen Verlustrisiken, die geschlossene Fonds für Anleger bergen, ändert sich durch das Kapitalanlagegesetzbuch nicht allzu viel“, sagt er. Die regulatorischen Vorschriften reichten nicht aus, um Anleger vor Fehlberatung und Fehlinvestitionen zu schützen.

„Das Gros der Angebote an geschlossenen Beteiligungen war in der Vergangenheit für den Privatanleger schlichtweg ungeeignet“, erklärt Bengler. Das dürfte sich auch mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch nicht grundsätzlich ändern.


Hintergrundinfo: Im Bereich der offenen Immobilienfonds reagiert KAGB auf die Liquiditätskrise der Branche. So dürfen neue Anleger ihre Anteile erst nach einer Haltedauer von 24 Monaten zurückgeben. Zudem gilt eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Für Altanleger gelten die neuen Regeln nicht. Sie können Anteile im Wert von 30.000 Euro im Halbjahr zurückgeben.

Geschlossene Fonds müssen künftig ihre Risiken besser diversifizieren. Sie müssen entweder ihr Geld in mindestens drei Objekte anlegen oder eine Streuung des Ausfallrisikos auf andere Weise sicherstellen. Fonds mit nur einem Objekt dürfen künftig nur dann an Privatanleger vertrieben werden, wenn die Mindestzeichnungssumme des Fondsanteils mindestens 20.000 Euro beträgt und der Anleger überdies besondere Kenntnisse über das Risiko einer solchen Anlage nachweisen kann. Außerdem wird unter anderem die Aufnahme von Fremdkapital auf 60 Prozent begrenzt.

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