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in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Mifid II EU-Parlament stimmt zu

Am 14. Januar einigten sich Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission informell auf die Reform der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive). Am gestrigen Dienstag hat das EU-Parlament die neue Richtlinie offiziell abgesegnet.

Nun können die einzelnen Mitgliedstaaten damit beginnen, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Die neuen MiFID-Regeln sollen ab 2016 in Kraft treten.

Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Vermittler von Finanzprodukten Interessenkonflikte offenlegen müssen. Außerdem müssen sie angeben, ob sie unabhängig tätig sind oder auf Provisionsbasis arbeiten. Ihren ursprünglich diskutierten Plan, die Provisionsberatung komplett zu verbieten, gab der Gesetzgeber hingegen auf. Honorar- und Provisionsberatung bleiben gleichwertig nebeneinander bestehen: Nur wer sich selbst als unabhängiger Berater bezeichnet, darf künftig keine Provisionen mehr annehmen beziehungsweise muss diese umgehend und vollständig an den Kunden weiterleiten.

Des Weiteren müssen Vermittler prüfen, ob ein bestimmtes Produkt für den jeweiligen Kunden geeignet ist. Dabei unterscheidet Mifid II zwischen sogenannten komplexen und nicht-komplexen Anlageprodukten. Erstere gelten als erklärungsbedürftiger und dürfen daher nicht uneingeschränkt an Privatanleger vertrieben werden.

Außerdem sollen Finanzinstitute und freie Vermittler verpflichtet werden, ihre Kunden regelmäßig über Entwicklung und Kosten der vermittelten Vermögensanlagen zu informieren.

>> Eine Stellungnahme des Fondsverbands BVI zu Mifid II finden Sie hier

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