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80.000 Euro Provisionspotenzial Kritik an Umdeckungsoption der DVAG

Die Familie hinter der DVAG: Reinfried Pohl junior, der verstorbene Patriarch Reinfried und Andreas Pohl (von links). Foto: DVAG
Die Familie hinter der DVAG: Reinfried Pohl junior, der verstorbene Patriarch Reinfried und Andreas Pohl (von links). Foto: DVAG
Die „Wechseloption“ des Finanzvertriebs DVAG sieht laut einem Bericht des Versicherungsjournals folgendes vor: „Mit der so genannten Wechseloption steht Ihnen ein Instrument zur Guthabensicherung von rein fondsgebundenen Verträgen zur Verfügung. Diese können Sie in den letzten fünf Jahren vor Ablauf einsetzen. Im Rahmen der Wechseloption kann das Fondsguthaben vollständig entnommen und ohne Anwendung der Neusto-Regel auf eine konventionelle Rentenversicherung oder das P.U.R.-Konzept übertragen werden. Für den neuen Vertrag erhalten Sie die volle Provision.“

Dieser Absatz ist Teil einer Email, den die Verkaufsförderung Lebensversicherung der DVAG Anfang Februar an den Außendienst verschickt haben soll. Der E-Mail war laut Versicherungsjournal eine Liste aller Verträge im Bestand eines Vertreters beigefügt, für die diese Option infrage kommt.

Von der steuerfreien Fondspolice in die Niedrigzinspolice

Dabei soll es sich um Fondspolicen der Aachen-Münchener Lebensversicherung handeln, die vor 2004 abgeschlossen wurden, und damit noch das Privileg der Steuerfreiheit genießen. Diese Produkte sollten in steuerpflichtige Neuabschlüsse umgedeckt werden, mit den heutigen niedrigen Zinsen und neuen Abschlusskosten. In einem Beispiel würde bei einer Umdeckung die garantierte Altersrente von 380 Euro auf 270 Euro sinken.

DVAG-Pressesprecherin Maria Lehmann sagt gegenüber dem Versicherungsjournal folgendes zu den Vorwürfen: „Möchte der Kunde das angesparte Guthaben verrenten lassen, gehen dabei keine Steuervorteile verloren.“ Und weiter: „Durch die Kursrally an den Aktienmärkten der letzten Jahre haben sich die Guthaben in den Fondspolicen äußerst positiv entwickelt. Ein Absturz der aktuell historischen Höchststände an den Aktienmärkten würde auch für die Fondspolicen erhebliche Verluste bedeuten, die bei Verträgen, die sich kurz vor Ablauf befinden, nicht mehr ausgeglichen werden könnten. Mit der Wechseloption wird nun für rein fondsgebundene Verträge, die sich in den letzten fünf Jahren vor Ablauf befinden, ein Instrument geboten, Vertragswerte zu sichern und von einer garantierten Leistung zu profitieren.“ Auf Nachfrage gibt Lehmann zu, dass ein aktiver Wechsel in schwankungsärmere Fonds grundsätzlich möglich und für den Kunden auch die bessere Wahl sei.

Provisionspotenzial von 80.000 Euro

Laut Berechnung eines nicht namentlich genannten Vertreters der DVAG, der diese Praxis anprangert, würde sich durch die Wechseloption ein Provisionspotenzial von 80.000 Euro ergeben. „38 Verträge mit einer Ablaufleistung von 1,6 Millionen Euro, woraus sich neue Provisionen von bis zu 80.000 Euro ergeben. Wenn einem da nicht viele Vorteile für den Kunden einfallen“, wird er im Versicherungsjournal zitiert.

Dazu die DVAG-Sprecherin: „Die Wechseloption ist keine Aktion, sondern eine Option, die genutzt werden kann aber nicht muss. Die Entscheidung, ob die Nutzung der Option im Kundeninteresse ist, trifft einzig und allein der Kunde. Es versteht sich von selbst, dass der Kunde die Wechseloption nicht nutzen wird, wenn er hierin keinen Vorteil erkennt."

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