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Aktualisiert am 13.04.2015 - 16:17 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

Rainer Juretzek zur Bafin-Kontrolle der 34f-Berater „Der beste Weg wäre eine eigene Finanzberaterkammer“

Rainer Juretzek
Rainer Juretzek
DAS INVESTMENT: Sind Sie für oder gegen die Kontrolle der 34f-Vermittler durch die Bafin und aus welchem Grund?

Rainer Juretzek: Das kann ich mit einem klaren "jein" beantworten.

Für die Kontrolle durch die Bafin bin ich, da dies Reputation des Anlageberaters stärken würde und eine Einheitlichkeit der Überwachung gewährleisten würde. Die derzeitige Zersplitterung mit unterschiedlichen Überwachungsbehörden, die teilweise von der Thematik völlig unbeleckt sind, ist letzten Endes unter regulatorischen Aspekten ein unhaltbarer Zustand.

Gegen die Regulierung durch Bafin bin ich, weil dort die Wege in einen grenzenlosen Formalismus vorgezeichnet sind und ich auch meine Zweifel habe, ob dort die Kompetenz vorhanden ist, beispielsweise im Rahmen der Prüfung der Prüfung fachlich differenzieren zu können, ob die Umsetzung der Richtlinien in Bezug auf Geeignetheits-, Risikotragfähigkeits- und Angemessenheitsprüfung vom Anlageberater korrekt umgesetzt wurde und wenn nicht, ob der Prüfer das auch erkannt und bemängelt hat.

Ich bin der Ansicht, Finanzberater und Finanzvermittler sollten als anerkannter Freier Beruf eine eigene Finanzberaterkammer haben, die ihn reguliert und überwacht. Der Berufsstand würde sich dann endlich von den letzten Plätzen im Berufsranking nach oben bewegen, beispielsweise in Richtung des Ansehens von Rechtsanwälten und Steuerberatern und die Branche könnte wieder hoffnungsvoll in die Zukunft blicken – auch in Bezug auf die Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses. Können Sie die Argumente des anderen Lagers nachvollziehen?

Die Argumente des „anderen Lagers“ kann ich einerseits nachvollziehen. Wie bereits erwähnt, würde die Bafin-Regulierung einen sehr viel höheren Formalismus und auch höhere Kosten nach sich ziehen. Andererseits ist der „Sieg“, dass der Anlagevermittler in der Gewerbeverordnung geblieben ist, ein Phyrrussieg. Man hoffte, das Klientel, das einen wählt oder die Mitgliedsbeiträge bezahlt, dadurch weiter am Leben erhalten zu können, was ein fataler Irrtum war.

Die Regulierung der FinVermV wird in den nächsten 24 Monaten tiefe Spuren im Vermittlermarkt hinterlassen und alle anderen verbleibenden haben nach wie vor den „Makel“ des Gewerbetreibenden statt das bessere Ansehen eines Beraters. Man hätte ja auch gemeinsam und rechtzeitig für eine Bafin-„light-Aufsicht“ kämpfen können. Ist Ihrer Ansicht nach die bisher vorgenommene Regulierung der Vermittler branchenweit (also auch von Versicherungsvermittlern, Honorarberater, Immobilienkreditvermittlern et cetera) ein Erfolg?

Die diversen Regulierungen haben insofern Erfolg gebracht, als ein großer Teil der bereits oben erwähnten „Hilfs-Vermittler“, die auch zu einem großen Teil mitverantwortlich sind für den schlechten Ruf der Branche – natürlich nicht nur, da waren auch sehr kompetente Profis dabei, die wussten, wie man den Kunden über den Tisch zieht – insbesondere durch den § 34 f GewO den Markt verlassen mussten und weitere werden noch folgen. Dass an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht, wird von vielen Marktplayern ähnlich gesehen, natürlich mit unterschiedlichem Blickwinkel.

Aus meiner Sicht insbesondere anzupassen ist das Thema Qualifizierung. Die Anforderungen aller § 34 Sachkundeprüfungen  werden bei weitem nicht den Ansprüchen an eine qualifizierte Beratung und einen qualifizierten Finanzdienstleister gerecht, der über Kapitalanlagen, Versicherungen und Finanzierungen mitentscheidet (durch Empfehlung) und damit weitreichende Verantwortung übernimmt.