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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Steuerexperte Michael Bormann Droht Online-Vermögensverwaltern die neue Roboter-Steuer?

Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner von bdp Bormann Demant & Partner
Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner von bdp Bormann Demant & Partner

Post-Chef Frank Appel regte vor kurzem an, in Zukunft bei der Arbeit von Menschenhand auf die Mehrwertsteuer zu verzichten – und nur die Arbeit von Robotern zu besteuern.  

Davon könnten Online-Vermögensverwalter, aus als Robo-Advisor bekannt, sowie andere automatischen Anwendungen im Asset Management betroffen sein. DAS INVESTMENT.com befragte Steuerexperten, für wie wahrscheinlich sie die Einführung der Roboter-Steuer halten und in welchen Bereichen diese zur Anwendung kommen könnte. Das meint Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner von bdp Bormann Demant & Partner.

"Theoretisch ist es natürlich denkbar, die von Robotern oder Computern geschaffene Wertschöpfung zu besteuern und die von Menschen zu befreien. Steuerliche Subventionen sind nicht neu. Sie gab es jahrelang beim Steinkohlebergbau und es gibt sie bis heute durch den geminderten Mehrwertsteuersatz zum Beispiel bei Lebensmitteln. Praktisch sehe ich jedoch große Schwierigkeiten.

Ich halte die Einführung einer „Roboter-Steuer“ für äußerst unwahrscheinlich, weil:

1. Eine Abgrenzung von menschlicher Wertschöpfung kaum möglich ist. Heutzutage wird fast jedes Produkt oder Dienstleistung durch eine Kombination von Mensch und Maschine geschaffen. Wo will da das Finanzamt die Grenze ziehen?

2. Eine Roboter-Steuer würde nur dann Sinn machen, wenn sie international eingeführt würde. Ansonsten würde der Standort Deutschland steuerlich weiter benachteiligt. In der EU haben sich jedoch nicht einmal elf Staaten gefunden, um eine Finanztransaktionssteuer auf den Weg zu bringen. Wie soll das dann bei einer wahrscheinlich noch deutlich komplexeren Roboter-Steuer gelingen.

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