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BVI nimmt Ausländer und Emissionshäuser auf

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI
Der Fondsverband BVI hat Thomas Groffmann (Vorstandsvorsitzender von Blackrock Asset Management Deutschland), Victor Moftakhar (Vorsitzender der Geschäftsführung bei Deka Investment) und Hans Joachim Reinke (Vorstandschef von Union Asset Management) in den Vorstand gewählt. Sie folgen den in den vergangenen Monaten ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Dirk Klee, Thomas Neiße und AlexanderSchindler.

Außerdem können nun ausländische Fondsgesellschaften und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) für geschlossene Fonds Vollmitglied beim BVI werden. Das beschloss die Mitgliederversammlung des deutschen Fondsverbands. Als Grund nennt der Verband die jüngsten Regulierungsmaßnahmen. So sieht das kürzlich in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch KAGB auch für Anbieter geschlossener Fonds eine KVG-Zulassung vor. Somit können BVI-Mitglieder, die bislang ausschließlich offene Investmentfonds im Angebot hatten, künftig sowohl offene als auch geschlossene Fonds verwalten. „Eine Trennung der Anbieter offener Fonds von denen geschlossener Fonds entspricht daher nicht mehr der tatsächlichen und rechtlichen Wirklichkeit“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Auch der Sitz des Anbieters verliert durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen an Bedeutung. Denn die Gesellschaften können europaweit harmonisierte Fonds (OGAW) und nach dem KAGB auch bestimmte alternative Investmentfonds (AIF) grenzüberschreitend verwalten. So kann beispielsweise eine Luxemburger Gesellschaft Fonds in Deutschland auflegen. Diese Regelung gilt allerdings nur innerhalb Europas.

Der BVI vertrete die Interessen aller Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fonds, sagt Richter. „Deshalb stehen wir allen Gesellschaften offen, die Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch verwalten“.

Um Vollmitglied werden zu können, müssen ausländische Anbieter entweder deutsche Fonds verwalten, Fonds über eine deutsche Zweigniederlassung vertreiben oder zu einem deutschen Konzern gehören. Darüber hinaus können auch deutsche Vertriebsgesellschaften von ausländischen Anbietern Vollmitglied werden.

Bislang konnten Gesellschaften, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, lediglich Informationsmitglied werden. Damit konnten sie zwar einige Leistungen des Verbands nutzen, hatten aber keinen Stimmrecht und konnten nicht in Gremien mitarbeiten.  

Für eine Prognose, ob die jüngste Entscheidung tatsächlich zu einem spürbaren Anstieg der Vollmitglieder-Zahlen führen wird, sei es derzeit noch zu früh, sagt ein BVI-Sprecher. „Die Zulassungsverfahren ziehen sich voraussichtlich bis ins nächste Jahr hinein“. Einige der ausländischen Gesellschaften, die nach der geänderten Satzung für eine Vollmitgliedschaft in Frage kämen, seien bereits Informationsmitglieder beim BVI.

Der BVI hat derzeit 75 Vollmitglieder und 132 Informationsmitglieder. Die Gesellschaften verwalten gut 2 Billionen Euro direkt oder indirekt für rund 50 Millionen Anleger.

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