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Aktualisiert am 10.03.2020 - 16:19 Uhrin FondsLesedauer: 2 Minuten

Das ändert sich an Riester und Rürup Abschlusskosten von DWS-Fondssparplänen sinken um 40 Prozent

Als der Gesetzgeber die Riester-Rente schuf, hat er nicht bedacht, dass ein extrem niedriges Zinsniveau sowohl Sparer als auch Produktanbieter vor große Probleme stellen würde. So bringen die Niedrigzinsen Riester-Kunden einerseits kaum noch Erträge. Andererseits schmälern die hohen Abschlusskosten diese noch zusätzlich.

Versicherer und Fondsgesellschaften hingegen müssen garantieren, dass Kunden mindestens ihr Eingezahltes wieder herausbekommen. Um dann nicht drauf zu zahlen, sind die Anbieter gerade am Ende der Ansparphase vorsichtig. In der Folge sinkt die Aktienquote im Fonds erheblich, was Kunden wiederum um noch mehr Gewinne bringt.

DWS Investments zieht daraus nun Konsequenzen und passt die Kosten seiner Produkte an das aktuelle Marktumfeld an. 

 

Diese Tarifänderungen plant die DWS für ihre Vorsorgeprodukte: 

Für Neuverträge der Riester-Produkte Top-Rente, DWS RRP und DWS VSP sowie für das Rürup-Produkt Basis-Rente Premium sinken die Abschlusskosten ab Januar 2016 um jeweils 40 Prozent. 

Für die Riester-Fondssparpläne betragen sie künftig dann nur noch 3,3 statt wie bisher 5,5 Prozent. Die Abschlusskosten des Rürup-Produkts gehen von 5 auf 3 Prozent zurück. 

Gleiches soll für die laufenden Kosten von DWS RRP und DWS VSP gelten. So setzt die Gesellschaft die Preise von Zulagen, Zuzahlungen und Beitragserhöhungen von bislang 5 auf künftig 3 Prozent nach unten. 

Ein weiterer Schritt der DWS ist die Erhöhung der Mindestlaufzeit. Für DWS RRP und DWS VSP ist diese bereits im April von 2 auf 20 Jahre geklettert, für die Basis-Rente von 2 auf 10 Jahre und für die Top-Rente von 7 auf 15 Jahre. 

Außerdem gibt es Änderungen für die Höchststandsicherung. Bei DWS RRP, DWS VSP und Basis-Rente fällt diese von 100 auf 90 Prozent des neu erreichten Ertragsstands. Ziel ist es, dadurch die Aktienquoten für Vorsorgesparer zu steigern. 

Das gleiche Ziel verfolgt die DWS mit der Anpassung der Garantieniveaus, in den Fällen wo diese nicht gesetzlich festgeschrieben sind. So sinkt bei der Basis-Rente die Garantie auf 90 Prozent des Bruttobeitrags. Bei der optionalen Höchststandsicherung geht sie in allen Premium-Produkten ebenfalls auf 90 Prozent des Depotwertes zurück. Mit dieser Änderung will die DWS deutlich höhere Investitionsquoten in Aktien und weniger in niedrigstverzinste Staatsanleihen erreichen. 

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