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PRIIP BVI: Wirklich alle Kosten auf den Tisch

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) haben ein Diskussionspapier zur Ausgestaltung der Produktinformationsblätter für Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate vorgelegt. Außerdem diskutieren die EU-Aufsichtsbehörden derzeit, wie die Risiken, Performance-Szenarien und Kosten in den Produktinformationsblättern dargestellt werden müssen. 

BVI will konkurrierende Produkte vergleichbar machen

In seiner Stellungnahme zu den Entwürfen macht sich der deutsche Fondsverband BVI stark für vergleichbare Transparenzstandards. Für die Offenlegung der Kosten müsse der Grundsatz gelten, dass alle Beträge als Kosten auszuweisen sind, die das auf Rechnung des Anlegers investierte Kapital reduzieren, erklärt der Verband. Mit diesem allgemeinen Ansatz will der BVI sicherstellen, „dass konkurrierende Produkte wie Lebensversicherungen und Zertifikate ihre Kosten gleichermaßen transparent ausweisen“.

>> Die vollständige Stellungnahme (in englischer Sprache) finden Sie hier 

Hintergrundinfo: Am 9. Dezember 2014 wurde die PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung schafft einen neuen Informationsstandard für alle verpackten Anlageprodukte. Als „verpackt“ gelten Produkte, die das Geld der Kunden indirekt am Kapitalmarkt anlegen oder deren Rückzahlungsanspruch in sonstiger Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere oder Referenzwerte gekoppelt ist.

Künftig erhalten Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt nach dem Vorbild des Key Information Document (KID). Letzteres ist für Publikumsfonds bereits seit Mitte 2011 vorgeschrieben. 

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