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7 Fragen zur Abgeltungssteuer So stehen Vermögensverwalter zur Abschaffung der Abgeltungssteuer

Rolf Ehlhardt (oben links), Uwe Zimmer (oben rechts), Gottfried Urban (unten links), Volker Schilling (unten rechts).
Rolf Ehlhardt (oben links), Uwe Zimmer (oben rechts), Gottfried Urban (unten links), Volker Schilling (unten rechts).
Alle Fragen aus der Reihe „Vermögensverwalter über die Abgeltungssteuer“:

Frage 1: Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer?

Frage 2: Angenommen Sie sind Finanzminister: Wie würden Sie die Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen konkret regeln?

Frage 3: Welche Regelung sollte das neue Steuermodell, das auf die Abgeltungssteuer folgt, auf jeden Fall enthalten?

Frage 4: Welche Auswirkungen wird die geplante höhere Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf die Kapitalmärkte und auf die Vermögensverwalterbranche haben? Wird sich das Altersvorsorgeverhalten der Bürger ändern?

Frage 5: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?

Frage 6: Haben politische Probleme wie die Griechenlandkrise und die Flüchtlingsproblematik eine Rolle bei der Entscheidung für die Abschaffung der Abgeltungssteuer gespielt?

Frage 7: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?

Frage: Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer?



Volker Schilling
, Vorstand der Investmentboutique Greiff Capital Management:

Das Signal ist erst einmal fatal: Da weiß inzwischen jeder deutsche Bürger, dass er privat für den Ruhestand vorsorgen muss und anstatt solche Maßnahmen zu fördern, wird durch die Abschaffung der Abgeltungssteuer die Vermögensbildung zusätzlich erschwert. Was erst einmal toll klingt: Die Abschaffung einer Steuer, wird wohl in Wahrheit eine saftige Steuererhöhung auf Kapitalerträge werden. Die Notenbanken schaffen die Zinsen ab und der Staat die Steuervergünstigungen auf Kapitalerträge. Wie soll man da noch vernünftig vorsorgen?

Und genau darin liegt auch die Chance: Mag sein, dass die Regierung die Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode abschafft und zum alten System der Besteuerung mit persönlichem Einkommenssteuersatz zurückkehrt. Der ursprüngliche Werbeslogan zur Einführung der Abgeltungssteuer: „Lieber 25 Prozent von X, als 45 von nix“ ist hinfällig. Inzwischen sind die Steuerabkommen mit Drittstaaten so weit vorangeschritten, dass man als Staat lieber wieder die 45 Prozent kassieren möchte.

Aber schon damals zur Einführung der Abgeltungssteuer, waren die Schlagzeilen voll mit „Die größte Steuererhöhung seit Jahren“. Weshalb sollte die Abschaffung der Steuer deshalb erneut eine Steuererhöhung darstellen?

Vor Einführung der Abgeltungssteuer hatten wir die Zinsabschlagssteuer als Vorwegabzug und die Steuerfreiheit bei Kursgewinnen bei einer Haltedauer (Spekulationsfrist) von einem Jahr. Warum sollte der Gesetzgeber nicht darüber nachdenken die Abschaffung der Abgeltungssteuer zu verknüpfen mit einem intelligenten, staatlich geförderten Konzept zur privaten Altersvorsorge. Genau darin liegt die Chance, weshalb ich diesen Schritt begrüße, um über unser privates Altersvorsorgeverhalten nachzudenken.

>>Rolf Ehlhardt, Vermögensverwalter der I.C.M. Independent Capital Management Vermögensberatung Mannheim

>>Uwe Zimmer, Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung in Köln

>>Gottfried Urban, Vorstand der Bayerische Vermögen in Altötting

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