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Kinder-BU: „Wie bei Erwachsenen“

Jürgen Hansemann, Direktor Produktförderung Nürnberger Versicherungsgruppe
Jürgen Hansemann, Direktor Produktförderung Nürnberger Versicherungsgruppe
DAS INVESTMENT.com: Sie bieten über Einsteigertarife eine Kinder- oder Schüler-BU. Welche Gesundheitsfragen stellen Sie einem Dreijährigen?

Jürgen Hansemann: Die gleichen wie Erwachsenen. Wir können beispielsweise niemanden versichern, der einen schweren Unfall erlitten hat oder bei dem eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegt.

Bei so jungen Menschen ist in der Regel aber gesundheitlich noch alles im Lot. In den ersten Lebensjahren erfolgen viele Routineuntersuchungen beim Kinderarzt. Diese Protokolle sind meist ausreichend.

DAS INVESTMENT.com: Wäre eine Unfallversicherung als Alternative für Kinder nicht sinnvoller?

Hansemann: Das hängt von der Zielorientierung der Eltern ab. Natürlich leistet eine Unfallversicherung bei gravierenden Unfällen ebenfalls. Der Vorteil einer Schulunfähigkeitsversicherung ist aber, dass der Versicherte frühzeitig eine Option auf eine vollständige BU bei Berufseintritt erwirbt.

DAS INVESTMENT.com: Er muss dann später keine Gesundheitsfragen mehr beantworten?

Hansemann: Die Umwandlung muss innerhalb eines halben Jahres nach Berufsstart erfolgen. Bis zu einer Versicherungssumme von 1.000 Euro monatlich sind keine Gesundheitsfragen vorgesehen. Bei bis zu 1.500 Euro werden vereinfachte Gesundheitsfragen gestellt.

Wir eruieren dann Freizeitrisiken und Hobbys wie Motor- und Kampfsport oder Tauchen sowie Auslandsaufenthalte. Und wir möchten wissen, ob in den letzten fünf Jahren Beschwerden bei bestimmten Organen aufgetreten sind.

DAS INVESTMENT.com: Lässt sich ein Einsteigertarif in jedem Fall später umwandeln?

Hansemann: Es darf aktuell kein BU- oder Pflegefall vorliegen. Frühere Leistungsfälle, etwa ausgeheilte Knochenbrüche, spielen keine Rolle. Wir fragen auch nicht nach Operationen oder Ähnlichem.

Liegt aktuell ein Leistungsfall vor, leistet die Versicherung bei Schul- und Erwerbsunfähigkeit bis zum vereinbarten Vertragsende, eine Umwandlung ist nicht möglich.

DAS INVESTMENT.com: Welche Anerkennungsquoten weisen Einsteigertarife im Leistungsfall auf?

Hansemann:
In der Regel sind die Auslöser Unfälle oder schwere Krankheiten wie Krebs. Auch wenn das Kind dann auf eine Behinderten- oder Sonderschule muss, ist der Leistungsfall gegeben. Diese Fälle sind fast immer eindeutig, es kommt sehr selten zu Ablehnungen.

DAS INVESTMENT.com: Planen sie für 2014 neue Produkte?

Hansemann:
Ab 2014 erschließen wir mit dem Thema Arbeitsunfähigkeit eine neue Komponente im Premium-Segment. Die Leistung ist neu und erfolgt rückwirkend, sobald der Versicherte länger als sechs Monate krankgeschrieben ist. Das Krankentagegeld wird bis zu 18 Monate gezahlt.

Eine weitere Neuerung ist, dass wir als Leistungsauslöser auch die Anerkennung einer staatlichen Erwerbsminderungsrente ansehen.

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