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Verbraucherschutzminister Heiko Maas „Zweck der Beratungsdokumentation nicht erfüllt“

Verbraucherschutzminister Heiko Maas. Foto: Frank Nürnberger
Verbraucherschutzminister Heiko Maas. Foto: Frank Nürnberger
Für die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie schickte das Institut für Transparenz (ITA) Testkunden in 119 Beratungsgespräche. Nur in 29 Fällen erhielten die Kunden anschließend eine Beratungsdokumentation. Der Geldanlagebereich schnitt mit einer Quote von 39,1 Prozent dabei besser ab als der Versicherungsbereich, der nur eine Quote von 15,1 Prozent erzielte.

Im Bereich der Geldanlage stellt das einen Gesetzesverstoß dar, da hier die Dokumentation unmittelbar nach dem Beratungsgespräch ausgehändigt werden muss. Dazu Heiko Maas: „In der Praxis gibt es bei der Beratungsdokumentation offensichtlich große Defizite. Wenn überhaupt nur jeder vierte Kunde ein Protokoll bekommt, dann ist der Zweck der Beratungsdokumentation nicht erfüllt“ so der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.

Und weiter: „Wir werden die Ergebnisse des Gutachtens mit Branchenvertretern, Wissenschaft und Verbraucherverbänden besprechen. Unser Ziel wird es sein, dass die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird. Die Beratungsprotokolle sollen qualitativ hochwertige Beratung sicherstellen. Unnötige Bürokratie nutzt Niemandem. Nur solche Lösungen, die für die Anlageberater praktikabel sind, werden am Ende auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen."

Die 500-seitige Studie gibt es hier.

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