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Versicherungsvermittler gegen Vergleichsportal BVK mahnt Check24 ab

Website des Vergleichsportals Check24
Website des Vergleichsportals Check24
Der BVK sieht sich durch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Professor Hans-Peter Schwintowski bestätigt: Internetvergleichsportale müssen bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler. Weil das beim Internetvergleichsportal Check24 nicht der Fall ist, gibt es jetzt die Abmahnung. „Die zentrale Forderung des BVK ist schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Hierzu zählten etwa die individuelle Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende individuelle Beratungsdokumentation. Diese gesetzlichen Vorschriften würden von Vergleichsportalen wie Check24 bisher nur unzureichend erfüllt, so der BVK. Die bisherige Geschäftspraxis von Check24 bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen über das Internetvergleichsportal stelle zudem aus Sicht des BVK einen Verstoß gegen bestehendes Lauterkeitsrecht, geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. „Ob es nun auch zu einem Musterprozess kommen wird, ist maßgeblich von der zukünftigen Geschäftspraxis von Check24 abhängig“, so Heinz. Unterdessen wies Check24 die Vorwürfe zurück. "Wir erfüllen das Gesetz sehr genau", erklärte ein Sprecher gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Er wies auf Preisvergleiche und die persönliche Beratung am Telefon hin, die seiner Ansicht nach ausreichen, um den Auftrag als Makler zu erfüllen.

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