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"Die Reichenabgabe trifft nicht nur Reiche"

Michael Bormann
Michael Bormann
Die SPD plant nach der Sommerpause einen weiteren Vorstoß in Sachen Vermögenssteuer. Vier von den Sozialdemokraten regierte Bundesländer wollen dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundesrat einbringen. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ist in der Bevölkerung ungemein populär. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa vom Frühjahr dieses Jahres befürworteten 77 Prozent der Befragten die Wiederbelebung der so genannten „Reichenabgabe“.  Doch die Vermögenssteuer trifft erstens nicht ausschließlich die „Reichen“, sondern weite Teile der Bevölkerung. Und zweitens ist sie nur mit einem enormen Aufwand zu erheben.

Auch Mieter sind betroffen

Die Pläne sehen wie folgt aus: Privatpersonen sollen wahrscheinlich ab einem Vermögen von 2 Millionen Euro jedes Jahr 1 Prozent an den Fiskus abführen. Da ein großer Teil der Ersparnisse der Deutschen aber in Immobilien steckt, ist mit einer Kettenreaktion zu rechnen. Eigentümer von fremdvermieteten Wohnungen oder Mietshäuser werden mit hoher Wahrscheinlichkeit versuchen, die höhere Steuerbelastung auf die Miete umzulegen. Von der Vermögenssteuer ist dann nicht nur der „Reiche“ betroffen, sondern auch der Mieter mit kleinem oder mittlerem Einkommen.

Vermögenssteuer geht an die Substanz

Zu den weiteren Nachteilen einer Vermögenssteuer zählt, dass es sich um eine Substanzsteuer handelt. Durch die in den vergangenen zwei, drei Jahren zum Teil stark gestiegenen Immobilienpreise gelten verschiedene Eigenheimbesitzer mittlerweile als vermögend, sind aber nicht unbedingt einkommensstark. Sie müssen Vermögenssteuer entrichten, die sie nicht aus dem laufenden Einkommen finanzieren können. Gerade bei älteren Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, kann so aus der Immobilie zur Alterssicherung eine schwere finanzielle Last werden.

Eine ähnliche Problematik ergibt sich bei Unternehmen. Hier errechnet sich die Bemessungsgrundlage aus dem durchschnittlichen Gewinn der vergangenen drei Jahre, der mit dem Faktor von derzeit 14 multipliziert wird (Ertragswert). Mindestens wird aber der Substanzwert des Unternehmens angesetzt. Dieser ergibt sich aus den Verkehrswerten aller Vermögenswerte abzüglich der Schulden. Damit belastet eine Vermögenssteuer vor allem Firmen, die gerade in die Verlustzone rutschen oder bereits rote Zahlen schreiben.  Sie können die Steuer nicht aus den laufenden Erträgen begleichen, sondern müssen die Substanz aufzehren.
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