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Leserfrage: Was passiert mit meinen SEB-Immoinvest-Anteilen?

Holger Hartmann
Holger Hartmann
Frage: Die Burlington Loan Management beabsichtigt den SEB Immoinvest zu übernehmen und macht ein Kaufangebot an die Inhaber der Anteile. Was geschieht mit unseren Anteilen wenn wir nicht annehmen, aber der Großteil akzeptiert das und Burlington übernimmt den Fonds. Verlieren wir alles? Holger Hartmann: Die Situation eines Anleger des SEB Immoinvest, der weiterhin im Fonds investiert bleibt, hängt nicht davon ab, wie viele der übrigen Anleger sich für einen Verkauf an Burlington entscheiden.

Das Angebot bezieht sich zunächst auf den Erwerb von knapp 2,9 Millionen Anteilen der Anteilsklasse für Privatanleger. Das sind weniger als 3 Prozent der über 100 Millionen umlaufenden Anteile dieser Klasse. Aber auch dann, wenn Burlington das Angebot auf sämtliche Anteile ausdehnen würde, hätte dies keinen Einfluss auf die Position derjenigen Anleger, die nicht verkaufen. Denn selbst wenn daraufhin eine Mehrheit der Anleger ihre Fondsanteile veräußern würden, kann Burlington damit nicht etwa den Fonds übernehmen und verbleibende Anleger im Wege eines squeeze out aus dem Fonds drängen.

Eine derartige Möglichkeit ist bei offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest, bei denen es sich um sogenannte Sondervermögen nach dem Investmentgesetz handelt, nicht vorgesehen. Die treuhänderische Verwaltung dieses Sondervermögens für die Anleger verantwortet eine speziell dafür zugelassene Kapitalanlagegesellschaft. Dies gilt auch während der Auflösung des Fonds nach der Kündigung des Verwaltungsrechtes auf Grund außergewöhnlicher Umstände. Im Falle des SEB Immoinvest bleibt also weiterhin - bis zum Ende der Kündigungsfrist am 30. April 2017 - die SEB Investment GmbH als Kapitalanlagegesellschaft verantwortlich für die Auflösung des Fonds und die Verteilung des Liquidationserlöses an alle Anleger.

Gelingt der Verkauf der Immobilien-Investments bis Ende April 2017 nicht vollständig, wird die Depotbank des Fonds, die SEB AG, diese Aufgabe zu Ende führen, die Verbindlichkeiten begleichen und den verbleibenden Erlös an die Anleger auszahlen. Der einzelne Anleger erhält dabei seinen anteiligen Liquidationserlös unbeeinflusst davon, wie viele Anteile ein anderer Anleger wie beispielsweise die Burlington bis zu diesem Zeitpunkt erworben hat.
Rechtsanwalt Holger Hartmann ist Partner bei der auf steuerliche und rechtliche Beratung rund um Finanzanlagen spezialisierten Kanzlei Bödecker Ernst & Partner in Düsseldorf

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