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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Nächste Runde Zweite Maschmeyer-Klage gegen Sarasin

Carsten Maschmeyer hat die Bank J. Safra Sarasin angezeigt – zum zweiten Mal. Laut der Schweizer „Sonntagszeitung“ hat der AWD-Gründer Strafanzeige wegen „des Verdachts eines Betruges in einem besonders schweren Fall“ gegen die Bank gestellt.

Maschmeyer und seine Partnerin Veronica Ferres hatten gemeinsam über die Schweizer Bank Sarasin 40 Millionen Euro in den Sheridan Solutions Equity Arbitrage Fund investiert. Die Luxemburger Fondsgesellschaft versprach hohe Renditen von bis zu 12 Prozent. Hierzu nutzten die Manager sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, wobei sie kurz vor der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft deren Aktien kauften (cum) und sie nach der Versammlung und damit nach der vom Kurswert abgezogenen Dividende direkt wieder verkauften (ex). Der Fonds kassierte die Dividenden und das Management berief sich beim Bundeszentralamt für Steuern auf ein zwischenstaatliches Abkommen, wonach ihnen der deutsche Staat die Kapitalertragsteuer auszahlte. Seit 2012 sind diese Nachweispflichten in Deutschland neu geregelt und Cum-Ex-Geschäfte sowie eine Auszahlung der Kapitalertragsteuer verboten. Somit bekommen die Anleger kein weiteres Geld ausgezahlt.

In der Anzeige hält Maschmeyers Anwalt Gerhard Strate laut „Sonntagszeitung“ fest, sein Mandant sei ein „Opfer von betrügerischen Machenschaften leitender Mitarbeiter der Bank Sarasin“. Maschmeyer habe von „all diesen Sachverhalten“ nichts gewusst: „Ihm wurde im Gegenteil vorgespiegelt, der von ihm zu investierende Betrag gelte einer sicheren Kapitalanlage, bei welcher im schlimmsten Falle ein Verlustrisiko von 2 Prozent bestehe.“ Zudem habe die Bank verheimlicht, dass der Fonds Gewinne mit Kapitalertragssteuern des Staates machte und das Geschäft „also auf einer Täuschung des für die Erstattung zuständigen Finanzamtes beruhen sollte“. Laut seinem Anwalt hätte Maschmeyer nie in einen Fonds investiert, „dessen Erfolg letztlich objektiv auf Steuerhinterziehung beruht“.

Bereits im April hatte Maschmeyer eine Strafanzeige gegen Eric Sarasin eingereicht. Damals verdächtigte er den Vorstand und stellvertretende Geschäftsführer der Bank J. Safra Sarasin das Bankgeheimnis verletzt zu haben. Deutsche Medien hatten vertrauliche Kundendokumente von Maschmeyer veröffentlicht. Daraufhin waren am 25. April und 8. Mai zwei Erpresserschreiben mit Morddrohungen beim Unternehmer eingegangen. Darin soll Maschmeyer aufgefordert worden sein, nicht mehr rechtlich gegen die Bank Sarasin vorzugehen. Im Juli hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Bank schließlich eingestellt.

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