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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Gesellschaft für deutsche Sprache Kleinanlegerschutzgesetz in verständlich

Gesellschaft für deutsche Sprache soll Vorschläge für eine bessere Lesbarkeit des Kleinanlegerschutzgesetzes machen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat beschlossen, die Sprachexperten offiziell ins Gesetzgebungsverfahren einzubinden.

„Die Gesellschaft für deutsche Sprache soll versuchen, das Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern lesbarer zu machen“, so der der Berichterstatter des Ausschusses, Frank Steffel. Gelingt das, will der Ausschuss die Sprachprofis regelmäßig zu Rate ziehen.

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