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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Rechtsstreit um Niedrigzins Darf Sparkasse hochverzinste Verträge kündigen?

In der Gerichtsverhandlung ging es um den variablen Grundzins bei sogenannten Scala-Sparverträgen. Kunden mit gut verzinsten Sparverträgen klagten gegen die Sparkasse und forderten einen Zins, der in einem relativen Bezug zum Referenzzins stand. Außerdem prangerten die Kläger die Praktiken der Sparkasse an, die ihnen Alternativen zu den alten, gut verzinsten Verträgen anbot und andernfalls mit Vertragskündigung drohte.

Das Landgericht Ulm ist dabei, eine Entscheidung im Streit zwischen Sparern und ihrer Sparkasse zu fällen. Derzeit deutet alles auf eine anlegerfreundliche Entscheidung hin. Wie das Handelsblatt berichtet, sprach sich die Kammer für einen relativen Bezug zum Referenzzins aus. Das Urteil soll allerdings erst am 8. August fallen.

Auch in Sachen Kündigung stärk das Landgericht Ulm den Sparern den Rücken. Bereits vor einigen Monaten lehnten die Richter ein ordentliches Kündigungsrecht der Scala-Verträge seitens der Sparkasse ab. Nun hat das Finanzinstitut Berufung beim Stuttgarter Oberlandesgericht eingelegt. Hintergrund ist die derzeitige Niedrigzinsphase, die die vor vielen Jahren abgeschlossenen hochverzinsten Verträge für Finanzinstitute nun unattraktiv macht.

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