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Aktualisiert am 04.10.2016 - 18:16 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

Nebentisch-Gespräch Herr Banasiak, wie wird aus einem Blockheizkraftwerk eine geschlossene Beteiligung?

Marc Banasiak (rechts) und Peter Ehlers im Café Frohlein in Hamburg-Winterhude. Foto: Florian Sonntag
Marc Banasiak (rechts) und Peter Ehlers im Café Frohlein in Hamburg-Winterhude. Foto: Florian Sonntag

DAS INVESTMENT: Herr Banasiak, Luana beschäftigt sich mit Blockheizkraftwerken, kurz BHKWs. Wie wird aus diesem Asset eine geschlossene Beteiligung?

Marc Banasiak: Das ist recht simpel. Blockheizkraftwerke produzieren Wärme und Strom und erreichen durch diesen zweifachen Output Effizienzgrade von über 90 Prozent. Die natürlichen Umweltressourcen werden somit bestmöglich genutzt. Die Beteiligung erwirbt im ersten Schritt das BHKW, betreibt diese dann zusammen mit ihren Partnern und veräußert die damit erzeugte Energie an Endkunden.

Worin bestehen die Vorteile von Blockheizkraftwerken gegenüber beispielsweise Wind- oder Sonnenenergie?

Banasiak:
Blockheizkraftwerke sind jederzeit verfügbar und somit auch zu- oder abschaltbar. Des Weiteren können sie dezentral installiert werden – das heißt, Energie wird dort erzeugt, wo sie auch verbraucht wird. Das sind neben dem hohen Wirkungsgrad die entscheidenden Vorteile gegenüber Wind und Sonne. Insofern ist die logische Schlussfolgerung von Experten, dass ohne diese Technologie die Energiewende in Deutschland nicht umsetzbar ist, da nur so der teure Netzausbau vermieden werden kann.



Ist dann mithilfe von BHKWs die Eigenversorgung sinnvoll oder eine externe Energieversorgung von Vorteil?

Banasiak: Wenn ich mir überlege, dass sich Eigenversorger um den Gaseinkauf – welcher in der Regel für externe Versorger aufgrund der größeren Abnahmemengen günstiger ist –, die Wartung und Versicherung des BHKW und obendrein noch die zahlreichen Anmeldungen bei den zuständigen Behörden selbst kümmern müssen, um ihre Zuschläge zu erhalten, ist dies im ersten Schritt zumindest aufwendig. Anfang vergangenen Jahres hätte ich noch gesagt, so sparen sich Eigenversorger wenigstens die EEG-Umlage, die für die externen Versorger vollständig anfällt, allerdings wurde mit dem EEG 2014 dieser Vorteil durch die Einführung der anteiligen EEG-Umlage deutlich minimiert.

Völlig überraschend für mich hat das Finanzministerium des Landes Brandenburg Mitte 2015 in einem Schreiben, entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung, für Eigenversorger erklärt, dass BHKWs nun der Immobilie zugerechnet werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die BHKWs nunmehr über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abzuschreiben sind im Gegensatz zu den 10 Jahren bei Fremdversorgern. Dies ist ein klarer Nachteil, der meines Erachtens nicht zu kompensieren ist. Mittlerweile sehe ich deshalb insgesamt keinerlei Vorteile mehr für Eigenversorger.

Die Bundesregierung hat beschlossen, künftig die Zuschläge für Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen und dafür das bisherige Budget von 750 Millionen Euro nächstes Jahr zu verdoppeln. Greifen die Konzepte der Bundesregierung?

Banasiak: Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Bundesregierung die ursprünglich von ihr gesteckten Ziele in diesem Bereich, nämlich die Stromversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen, verfehlen wird. Dementsprechend ist auch die neue Gesetzesnovelle zu erklären. Positiv ist zu vermerken, dass die Bundesregierung einen neuen Versuch unternimmt, diese Form der Energieversorgung voranzubringen. Ein großer Schub für den Markt ist allerdings nicht zu erwarten.

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