LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 2 Minuten

Mifid II Neobroker geraten ins Visier der EU-Aufsicht

Junger Mann mit Smartphone
Junger Mann mit Smartphone: Ob vom Schreibtisch oder der Parkbank – mit Online-Brokern lassen sich Wertpapiere überall handeln. Doch sind ihre Geschäftsmodelle Mifid-II-konform? | Foto: imago images / Frank Sorge

Neobroker erfreuen sich aufgrund ihrer niedrigen Gebühren hoher Beliebtheit, müssen aber auch viel Kritik und Angriffe einstecken, vor allem die Anbieter, die ihre Dienste zum Nulltarif anbieten – oder dies zumindest so darstellen. Jetzt haben diese Geschäftsmodelle auch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma auf den Plan gerufen. Denn von Mini-Gebühren oder gar ganz ohne Einnahmen lässt es sich als Unternehmen auf Dauer schwer leben.

Eine Möglichkeit, die Unternehmenskasse aufzufüllen, sind Rückvergütungen. Statt Gebühren direkt von den Kunden zu nehmen, lassen sich Neobroker von Market Makern bezahlen. Diese ziehen ihre Marge aus der Geld-Brief-Spanne, zu der sie Wertpapiere handeln und geben davon in der Regel einen Teil an die Broker weiter – als Vergütung dafür, dass sie den Kundenauftrag bekommen haben. Payment on Order Flow (PFOF) ist das Fachwort dafür.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Die Esma weist nun darauf hin, dass die Annahme einer solche Rückvergütung  „in den meisten Fällen wahrscheinlich nicht vereinbar mit den Mifid-II-Regeln ist“ . Ein wunder Punkt ist ein möglicher Interessenskonflikt. Denn die Neobroker könnten ihre Kunden mehr oder weniger gezielt zu den Handelsplätzen leiten, an denen sie die höchste Rückvergütung erwarten, ohne dass dies die beste Lösung für den Kunden sein muss.

Bekannt ist die Praktik aus den USA, die Esma beobachtet solche Vorgänge aber auch in einigen EU-Mitgliedstaaten und ruft die entsprechenden nationalen Behörden auf, in ihren anstehenden Aufsichtsaktivitäten für 2021 und 2022 auf PFOF zu achten. Die deutsche Bafin hat das Thema bereits auf dem Schirm. In der Juni-Ausgabe ihres Journals widmet sie einen Artikel genau diesem Thema und erklärt, worauf Anleger beim Handel über Neobroker achten sollten.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion