LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
, in MeinungenLesedauer: 3 Minuten

Neue Aufsicht für 34f-Vermittler „Jetzt werden auch unregulierte Asset Manager von der Bafin erfasst“

Seite 2 / 2

Die Implementierung der notwendigen Strukturen und der Aufbau des dafür erforderlichen Personals werden bei der Bafin sehr hohe Kosten verursachen. Die Kosten sollen von den Beaufsichtigten selbst getragen werden, also auch von den Asset Managern.

Auswirkung auf Asset Manager

Aktuell haben die unregulierten Asset Manager zur Erlangung ihrer Vertriebslizenz häufig lange Erlaubnis-Prozesse bei den IHKs zu durchleiden, um ihre Sachkunde nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für die sogenannten alternativen Sachkundenachweise nach Paragraf 4/5 FinVermV – also für die Fälle, in denen keine Prüfung bei den IHKs abgelegt wird, sondern Ausbildung, Studium und Praxiszeit als ausreichend anerkannt werden sollen.

Falls die Überprüfung von 34f-Vermittlern zukünftig bei der Bafin stattfindet, könnte dies für jene Asset Manager unter Umständen sogar vorteilhaft sein. Denn innerhalb der Unternehmen verfügen viele Personen über Praxis-Erfahrung aus Tätigkeiten für Kapitalanlage- oder Kapitalverwaltungsgesellschaften. Diese Erfahrung ist bis dato für die Erlangung der Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO allerdings irrelevant.

Dies könnte sich ändern, wenn unter Bafin-Aufsicht eine Anpassung stattfindet – und jene Berufsbilder als praxisrelevant klassifiziert werden, die von der Bafin selbst beaufsichtigt werden.


Über die Autoren:
Alexander Lehnen und Nadejda Kysel sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion