Neue Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen
Die neuen Bedingungen enthalten unter anderem eine Neuregelung der sogenannten Kostenminderungsobliegenheit des Versicherten. Heißt: Der Kunde muss die Kosten seines Rechtsstreits so gering wie möglich halten. Diese Pflicht beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe im Versicherungsvertragsgesetz (§ 82).
Um dem Versicherten verständlich zu machen, wie er seine Kosten drücken kann, gibt es Beispiele in den Musterbedingungen. Der Versicherte sollte zum Beispiel nicht zwei oder noch mehr Prozesse vor Gericht führen, wenn er sein Ziel auch mit einem einzigen Prozess erreichen kann.
Um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden, sollte der Versicherte bei seinem Rechtsschutzversicherer zunächst fragen, welche Kosten dieser im konkreten Fall erstatten kann.
Die Neufassung der Bedingungen sei das Ergebnis intensiver, mehrmonatiger Beratungen der Branche, so der GDV. Hierbei seien die Entwicklungen in der Rechtsprechung ebenso wie die Interessen der Verbraucher berücksichtigt worden.
Die unverbindlichen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung gibt es hier.
Um dem Versicherten verständlich zu machen, wie er seine Kosten drücken kann, gibt es Beispiele in den Musterbedingungen. Der Versicherte sollte zum Beispiel nicht zwei oder noch mehr Prozesse vor Gericht führen, wenn er sein Ziel auch mit einem einzigen Prozess erreichen kann.
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Die Neufassung der Bedingungen sei das Ergebnis intensiver, mehrmonatiger Beratungen der Branche, so der GDV. Hierbei seien die Entwicklungen in der Rechtsprechung ebenso wie die Interessen der Verbraucher berücksichtigt worden.
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