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Zwei-Klassen-Medizin Neue Behandlungsmethoden zuerst in der PKV

Ärztin im Krankenhaus
Ärztin im Krankenhaus: Privat versicherte Patienten bekommen früher Zugang zu medizinischen Innovationen als gesetzlich Krankenversicherte. | Foto: Pexels

Die Zwei-Klassen-Medizin ist in Deutschland Realität. Das legt eine Studie der Universität Duisburg-Essen in Zusammenarbeit mit dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement nahe. Die Studienautoren Jürgen Wasem, Anke Walendzik und Carina Abels haben das Schicksal neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden analysiert, die in den letzten zehn Jahren in die ambulante GKV-Versorgung aufgenommen wurden. Dazu haben sie 29 Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu neuen Methoden aus den Jahren 2010 bis 2019 unter die Lupe genommen.

Das Ergebnis: Die Genehmigung der neuen Methoden für die GKV-Versorgung hat, abhängig von der Nutzenbewertung des G-BA, zwischen 14 Monaten und 18 Jahren gedauert. Im Vergleich dazu wurden die vom G-BA positiv bewerteten Innovationen in der PKV oft erheblich früher erstattet.

„Hintergrund sind sehr unterschiedliche Verfahrensabläufe im GKV- und PKV-System“, schreiben die Forscher. In der PKV seien grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen abrechnungsfähig, ohne aufwendigen Genehmigungsprozess. Damit bekämen privat versicherte Patienten einerseits früher Zugang zu neuen Methoden – allerdings unter Umständen auf Kosten der Qualitätssicherung und der Kostenkontrolle.

„Die PKV nimmt häufig die Rolle des Innovationsmotors ein, da neue Verfahren und Medikamente bei ihr keine langwierigen Bewilligungsverfahren abwarten müssen“, kommentiert der Vorsitzende des PKV-Verbands, Ralf Kantak. Diese Innovationen würden dann vielfach – nach abgeschlossener Nutzenbewertung des G-BA – auch von der GKV für deren Versicherte übernommen. „Im Ergebnis sichert die Dualität eine sehr gute und moderne Versorgung für alle Patienten,“ so Kantak.

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