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Serie Produkt-Check Neue BU der LV 1871 bietet mehr Service und Transparenz

Eine Floristin bindet einen Blumenstrauß: Allergien können bei Nicht-Bürojobs zu großen Problemen führen.
Floristin bindet einen Blumenstrauß: Allergien können bei Nicht-Bürojobs zu großen Problemen führen. | Foto: imago images/Addictive Stock

Wer jünger als 35 Jahre ist, musste bisher nur die vereinfachten Gesundheitsfragen der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung beanworten. Hiervon profitieren vor allem Gymnasialschüler, die meisten Studenten, Auszubildende und Angestellte in kaufmännischen Berufen. Die vereinfachten Gesundheitsfragen waren insbesondere deshalb gern gesehen, weil sie Personen, die wegen der Wirbelsäule oder Skoliose hin und wieder in Behandlung waren, eine Absicherung ohne Ausschlussklausel ermöglichten. Denn Beschwerden des Bewegungsapparats wurden bisher nur für den Zeitraum der vorangegangenen sechs Monate erfragt.

Von den Schülern konnten lediglich Gymnasiasten von der Aktion profitieren. Dies soll dem Schutz des Kollektivs dienen. Bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen werden körperlich fordernde Berufe mit hohen Risiken weniger gut abgesichert. Bei Gymnasiasten geht man wohl davon aus, dass sie sich eher Bürotätigkeiten zuwenden als körperlicher Arbeit. Gleiches gilt für die meisten Studenten.

„Ja“-Antworten zu mehreren Gesundheitsfragen möglich

Allerdings war – mit Ausnahme der generellen Frage nach den ärztlichen Untersuchungen in den vergangenen fünf Jahren – keine „Ja“-Antwort erlaubt, ohne dass als Konsequenz eine umfangreiche Gesundheitsprüfung anstand. Diesen Kritikpunkt nahm sich die LV 1871 wohl zu Herzen und änderte ihre vereinfachten Gesundheitsfragen entsprechend. Nun kann auf die obige Frage auch mit einem „Ja” geantwortet werden.

Interessenten können außerdem mit dem Online-Tool Quick Risk direkt die Interpretation der Antwort und somit des eigenen Risikos prüfen. Dies geht im Übrigen auch automatisch im Onlinerechner der LV 1871. Es bestehen aber weiterhin Ausnahmen in Form von „strengen“ Fragen. Zum Beispiel fragt die LV 1871 im Antrag für ihre Schüler-BU-Versicherung für Gymnasiasten, ob man in den letzten fünf Jahren unter anderem wegen Atemwegsbeschwerden oder Allergien behandelt wurde.

Hintergrund: Wer eine leichte Pollenallergie hat, dem wird diese in einem üblichen Bürojob in der Regel keine Probleme bereiten. Anders sieht es jedoch beispielsweise bei dem Beruf des Landschaftsgärtners oder Floristen aus: Hier kann es bei Allergien zu teils erheblichen Problemen kommen.

 

 

 

Frage nach Rückenproblemen hinzugekommen

Eine weitere Neuerung ist die zusätzliche Antragsfrage für diejenigen, die zwischen 30 und 35 Jahre alt sind. Dabei geht es um Erkrankungen oder Beschwerden des Rückens, der Wirbelsäule, der Bandscheiben, der Knochen oder der Gelenke in den letzten fünf Jahren.

Man könnte zwar diese Unterteilung für ihre fehlende Vereinheitlichung kritisieren. Jedoch spricht es auch für die LV 1871, dass die Gesundheitsfragen zwischen verschiedenen Gruppen differenzieren und sich keiner „One-fits-all”-Lösung bedienen. Die technische Ausgestaltung bleibt indes unverändert:

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  • Die Beitragsdynamik darf weiterhin maximal 3 Prozent betragen
  • Ebenso kann die Leistungsfall-Dynamik bis zu 3 Prozent ohne Deckelung betragen
  • Die Inklusion der Arbeitsunfähigkeitsklausel ist möglich; Gleiches gilt für die Pflegeoption
  • Der Vertrag kann die sogenannte Karrieregarantie, also eine BU-Absicherung von bis zu 6.000 Euro, enthalten
  • In den Vertragsbedingungen sind lebenslange BU-Versicherungsrenten inkludiert – ein Novum für den Versicherungsmarkt
  • Selbst für Menschen, die Zigaretten rauchen, besteht die Aktion der vereinfachten Gesundheitsprüfung weiter
  • Für Schüler an Gymnasien ist eine Absicherung mit bis zu 1.100 Euro, für solche in der Oberstufe bis zu 1.500 Euro möglich.

Für Ingenieure und sogenannte Mint-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft sowie Technik) wurde die Grenze von 1.500 auf 2.000 Euro erhöht.

Eintrittsalter sinkt auf 10 Jahre 

Der vorläufige Versicherungsschutz steigt von 13.200 Euro jährlicher Rente auf 18.000 Euro; das Eintrittsalter sinkt von 15 auf 10 Jahre. Dies ist ebenfalls der frühestmögliche Abschlusszeitpunkt der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit ihrem Update sorgt die LV 1871 zudem für mehr Transparenz und Service-Orientierung, wenn es um die eigenen Pflichten im Leistungsfall geht.

Bezüglich der Mitwirkungspflichten des versicherten Kunden, insbesondere der Art und des Umfangs, wurden die Formulierungen vereinfacht und verständlicher gefasst. Die Kunden wissen nun besser, was bei einem Leistungsfall auf sie zukommen wird.

>> Was Versicherungsmakler Tobias Bierl von der überarbeiteten BU-Versicherung der Baloise hält, erfährst du hier.

>> Den Produkt-Check zur BU-Versicherung von Helvetia findest du hier.

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Über den Autor:

Marco Mahling ist Chef und Gründer von Finanzdienstleistungen Marco Mahling in München.

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