Neue Chancen auf Schadenersatz Klagen der Infinus-Opfer werden neu verhandelt
Die Prospekte des inzwischen insolventen Finanzdienstleisters Infinus enthielten „erhebliche inhaltliche Fehler“. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Dresden bestätigt. Diese falschen Angaben hätten demnach dafür gesorgt, „ein unzutreffendes Bild über die Chancen und Risiken der angebotenen Kapitalanlage zu vermitteln.“
Mit dieser Begründung hat der Achte Zivilsenat des Oberlandesgerichts jetzt einen Teil der Verfahren, in denen Investoren von der Fubus- beziehungsweise Infinus-Kapitalanlagen Schadenersatz von Verantwortlichen der Dresdner Unternehmensgruppe geklagt hatten, zurück an das Landgericht Dresden verwiesen.
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Die Kläger waren in der ersten Instanz noch gescheitert und dagegen in Berufung gegangen. Die klageabweisenden Urteile wurden nun aufgehoben (Aktenzeichen: 8 U 1630/17, 8 U 1631/17, 8 U 1629/17, 8 U 1628/17, 8 U 1618/17, 8 U 1623/17, 8 U 1636/17, 8 U 1617/17). Damit kommt es zur erneuten Verhandlung vor dem Landgericht.