DIN 77223 Neue DIN-Norm soll Risikoeinstufung von Privatanlegern erleichtern

Der Entwurf für eine neue DIN-Norm liegt vor. Die DIN 77223 soll Finanzberatern helfen, das Risikoprofil ihrer Kunden zu ermitteln und dabei nach festgelegten Schritten vorzugehen. Im Rahmen des Analyseprozesses geht es um Kenntnisse und Erfahrungen, Risikotragfähigkeit und Risikobereitschaft der Kunden.
Erarbeitet hat den Entwurf ein Ausschuss am Deutschen Institut für Normung (DIN). An ihm nehmen Makler, Unternehmens- und Verbandsvertreter, Wissenschaftler und Verbraucherschützer teil. Der Ausschuss hatte seine Arbeit bereits 2019 aufgenommen.
„Die Norm schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich ihrer persönlichen Risikoaffinität einerseits und der Risikoklassifizierung ihres Vermögens andererseits“, erläutert Alexander Goschew, Vertreter des DIN-Verbraucherrats im Arbeitsausschuss für die neue Norm. Die DIN 77223 solle Anleger vor „manipulativen, interessengesteuerten Risikoprofilierungen“ schützen.
Besonderheit: Die neue Norm bezieht auch Immobilien in die Betrachtung ein. „Hervorzuheben ist, dass der Ausschuss den Mut hatte, sich auf Regeln für die Risikoklassifizierung von Immobilien zu verständigen. Das ist ein wirklich großer Wurf,“ findet Klaus Möller, Obmann des Ausschusses und Vorstand des Heidelberger Zertifizierungsunternehmens Defino. Möller erinnert: „Mehr als die Hälfte des privaten Vermögens der Deutschen in Immobilien angelegt.“ Wollten Berater die Risikostruktur des vorhandenen Vermögens eines Kunden einordnen, sei Immobilienbesitz mithin ein wichtiger Aspekt.
Der Norm-Entwurf kann über das Portal des DIN abgerufen werden (Registrierung erforderlich). Bis zum 29. Dezember können Interessierte dazu Stellung nehmen.
Die DIN 77223 ist die mittlerweile dritte Norm, die sich an Finanzberater richtet. Ihr vorausgegangen sind die Normen 77230 (Finanzanalyse für Privathaushalte) und 77235 (Finanzanalyse für Gewerbekunden).