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Neue Empfehlungen für die Beratungsdokumentation

Lesedauer: 2 Minuten
Bereits seit fünf Jahren schreibt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Beratungsdokumentation vor. Nun hat eine mit Juristen besetzte Arbeitsgruppe des Arbeitskreises Beratungsprozesse die Erfahrungen der Vermittler ausgewertet und auf dieser Basis ihre “Erläuterungen für die Beratungsdokumentation” überarbeitet.

So empfiehlt der Arbeitskreis unter anderem, versicherte Risiken zu dokumentieren. Auch die Gründe, aus denen bestimmte Produkte nicht in Frage kommen, sollten Makler schriftlich festhalten.

Eine entscheidende Passage in der Beratung von Maklern ist laut Arbeitskreis die Empfehlung eines geeigneten Versicherungsunternehmens. Hier raten die Experten dazu, die Auswahl des Versicherers und die konkrete Produktauswahl nebst Begründung zu dokumentieren. Dabei sollen alle für den Kunden relevanten Kriterien einschließlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses erfasst werden.

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis nicht nur, die Entscheidung des Kunden aufzuschreiben, sondern auch Produkte, die der Makler empfohlen, der Kunde aber abgelehnt hat. Auch wer notiert, warum der Kunde den Empfehlungen nicht gefolgt ist, kann laut dem Arbeitskreis späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen.


Hintergrundinfo: Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine gemeinsame Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften, die sich das Ziel gesetzt hat, Versicherungs- und Finanzvermittler in ihrer Arbeit zu unterstützen.


>> Vorlagen und Erläuterungen zur Beratungsdokumentation finden Sie hier 
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