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Nachhaltigkeits-Regulierung ESG-Pflichten für Finanzfirmen die Datenqualität muss stimmen

Von in AnalysenLesedauer: 4 Minuten
Klima-Demonstranten spielen mit einem Erdball
Klima-Demonstranten spielen mit Erdbällen: Der EU-Gesetzgeber will substanzlosem Greenwashing vorbeugen, auch unter Finanzunternehmen. | Foto: Imago Images / ZUMA Wire

In den letzten Jahren hat sich das Thema ESG (Environmental, Social and Governance) sicherlich zu einem der größten Trends in der Finanzindustrie entwickelt. Lange Zeit wurde es jedoch in erster Linie im Rahmen des Marketings genutzt, um nachhaltigkeitsbewusste Investoren anzusprechen. Zudem bot es die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder durch entsprechende Finanzprodukte zu erschließen.

Marc Manns, Foto: Endava

Allzu häufig stand allerdings schnell der Vorwurf des „Greenwashings“ im Raum. Finanzdienstleister konnten nicht hinreichend belegen, dass ihre Produkte die im Vorfeld definierten ESG-Kriterien auch tatsächlich erfüllen. Daraus kann potenziell folgen, dass Kunden ihr Vertrauen verlieren, möglicherweise ziehen sie ihre Investitionen ab. Oder es beginnen Aufsichtsbehörden wie die deutsche Bafin oder die US-amerikanischen SEC zu ermitteln, wie der Fall der DWS zeigt.

EU greift beim Greenwashing durch

Die Europäische Union – die sich in ihrem „Green Deal“ dem Ziel verschrieben hat, spätestens bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein – hat daher unter dem Stichwort „EU Sustainable Finance“ verschiedene Regulierungen verabschiedet, um Nachhaltigkeitserwägungen zu einem festen Bestandteil der Finanzpolitik zu machen. Die wesentlichen Bausteine hierbei sind:

  • die EU-Taxonomie, die ein neues Klassifizierungssystem für einen europaweit verbindlichen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festlegt
  • die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) für die Veröffentlichungspflichten von Marktteilnehmern und Finanzberatern
  • die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die Berichtspflicht großer und börsennotierter Unternehmen zu den ESG-Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit

Finanzunternehmen, die weiterhin mit ESG-Merkmalen werben oder nachhaltige Finanzprodukte im Sinne der EU-Taxonomie anbieten wollen, müssen daher ihre Prozesse und Systeme anpassen. Sie müssen nachweisen können, dass sie die Regularien auch erfüllen.

Qualitativ hochwertige Daten gefragt

Allem voran müssen Finanzdienstleister ihr Datenmanagement an die neuen Gegebenheiten anpassen, denn die für ESG relevanten Daten leben in der Regel in verschiedenen Systemen und Speicherorten, die zu verschiedenen Abteilungen und Funktionsbereichen gehören. Eine weitere Herausforderung dabei: Die Anforderungen an die ESG-Berichterstattung können sich ändern oder weiterentwickeln. Das heißt, in Zukunft werden möglicherweise andere oder zusätzliche Daten benötigt.

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