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Neue Geldwäscheregeln Anonyme Goldkäufe nun vor dem Aus?

Dominik Lochmann, Geschäftsführer ESG Edelmetall-Service
Dominik Lochmann, Geschäftsführer ESG Edelmetall-Service | Foto: ESG Edelmetall-Service

Großsparer mit Anlagebeträgen von über 10.000 Euro müssen auch jetzt bereits namentlich von Edelmetallhändlern dokumentiert werden. Das neue Gesetz träfe also vor allem Kleinsparer und Menschen, die Edelmetalle als Geschenk zu Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anlässen kaufen möchten. Für Goldhändler würde die neue Regelung einen deutlichen Mehraufwand an Bürokratie bedeuten, weshalb mit leicht steigenden Preisen zu rechnen wäre. Wenn auch Kleinkäufe von zwei 1-Unzen-Goldmünzen, wie dem Krügerrand, bereits eine ausführliche Prüfung der Kunden einschließlich Kopie des Personalausweises erfordern, dauern diese Geschäftsvorfälle natürlich länger.

In einer Branche, in der zum Großteil mit Margen von unter einem Prozent gearbeitet wird, kratzt das an der Grenze der Rentabilität. Es wird daher sicherlich einen Trend weg vom Tafelgeschäft und hin zum Versandhandel geben. Einzelne Händler haben bereits angekündigt, gar keine Tafelgeschäfte mehr anzubieten, sondern nur noch im Versandhandel Edelmetalle verkaufen zu wollen.

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Grundsätzlich sollte jeder mit seinem Geld kaufen dürfen, was er möchte, ohne dass dies sofort dokumentiert und dem Staat mitgeteilt werden muss. Auch wenn das Gesetz auf dem Papier in erster Linie Geldwäsche und Terrorfinanzierung bekämpfen soll, träfe es in der Realität die Falschen. Denn die kriminellen Machenschaften konzentrieren sich inzwischen sicherlich eher auf Kryptowährungen. Goldkäufer dagegen sind in der Regel klassische Sparer, die ihr Vermögen durch Gold diversifizieren möchten.

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