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Altersvorsorge in Deutschland Höhere Grenzen bei gesetzlicher Rentenversicherung

Sportlicher Senior
Sportlicher Senior: Bei vielen Krankenkassen steigt zum 1. Januar der Zusatzbeitrag. Da der GKV-Beitrag direkt von der Rente abgezogen wird, erhalten manche Rentner 2021 einen geringeren Rentenzahlbetrag. | Foto: Foto von Anna Shvets von Pexels

Ab dem Jahreswechsel gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung einige neue Werte. So liegt der Monatsverdienst, bis zu dem Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, ab sofort bei 7.100 Euro. Im Jahr sind das 85.200 Euro. Bisher lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.900 beziehungsweise 82.800 Euro. Wer mehr verdient, muss für die darüber hinausgehende Summe keine Beiträge zahlen.

Der Beitragssatz, den sich Versicherte und ihre Arbeitgeber teilen, beträgt weiterhin 18,6 Prozent. Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann die Höhe seiner Beiträge selbst bestimmen. Zulässig ist 2021 jeder Betrag zwischen 83,70 und 1320,60 Euro pro Monat. Für versicherungspflichtige Selbstständige beträgt der Regelbeitrag monatlich 611,94 Euro.

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Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt zwar weiterhin bei 14,6 Prozent. Allerdings steigt zum 1. Januar bei vielen Krankenkassen der Zusatzbeitrag. Der Durchschnittswert aller GKV-Anbieter erhöht sich von 1,1 auf 1,3 Prozent. Daher erhalten einige Rentner 2021 einen geringfügig niedrigeren Rentenzahlbetrag überwiesen.

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