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Offenlegungsverordnung gestartet Neue grüne Welt

Von in AnalysenLesedauer: 6 Minuten
Jetzt alles mit grünem Hintergrund
Jetzt alles mit grünem Hintergrund: Die EU sorgt dafür, dass Vermögensverwalter Geldanlagen auf Ethik und Umweltverhalten abklopfen müssen. | Foto: imago images/Westend61

Der 10. März 2021 war für Finanz­institute kein Tag wie jeder andere. Zu diesem Zeitpunkt traten mit der EU­-Offen­legungsverordnung weitreichende Regu­larien in Kraft, die die Arbeit der Finanz­branche in Zukunft stark verändern. Diese erste Stufe des EU­Aktionsplans zwingt Banken und Vermögensverwalter darzu­legen, wie nachhaltig ihre Investments sind. Der erste Schritt zu einer nachhal­tigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist damit getan – und weitere werden folgen.

Asset Manager müssen seitdem für ihre Produkte Transparenz über deren Nachhaltigkeit schaffen und für nach­haltige Produkte erhöhte Reporting­-Anforderungen erfüllen. Diese Klassifizierung der Fonds wiederum hat weitreichende Folgen für Vermögensverwalter und ihre Strategien: Mancher Investmentansatz steht nun auf dem Prüfstand, zumal die Gefahr besteht, dass er von Investoren nicht mehr erwünscht sein wird. Darüber hinaus folgen bald weitere Regulierungen der EU, die weit über die bisher in Kraft getretene Transparenzoffensive hinaus­ gehen werden.

Was neu ist

Deshalb sollten Asset Manager sich jetzt die Anforderungen der EU genau vor Au­ gen führen, um etwaigen Nachholbedarf festzustellen und ihre nächsten Schritte genau planen zu können. Dafür ist es zuerst einmal wichtig, die Hintergründe der EU­-Regularien genau zu verstehen. Deren erklärtes Ziel für den Finanzmarkt ist es, Kapitalströme in nachhaltige Invest­ments umzulenken. Die Kategorisierung von Finanzprodukten über die Offenle­gungsverordnung ist ein erster Schritt, begleitet von weiteren Regularien, unter anderem auch der geplanten Einführung von Eco­-Labels.

Nach dem Willen der Aufseher soll außerdem das Risikomanagement Nachhaltigkeit einbeziehen. Damit nimmt die Regulierung vor allem auch institutionelle Anleger und Vermögensverwalter in die Pflicht. Ein übergeordnetes Ziel der EU ist darüber hinaus, Transparenz und Langfristigkeit auf den Finanzmärkten zu fördern, weshalb unter anderem nachhaltige Un­ternehmensführung künftig belohnt wird.

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