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„Neue Pflichtvorsorge“ DIA kritisiert staatliches Standardprodukt zur Altersvorsorge

Von in NewsLesedauer: 2 Minuten
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Auf dem CDU-Parteitag am 22. und 23. November steht ein Antrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) zur Diskussion. Darin fordert die CDA ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt nach dem Vorbild des baden-württembergischen Vorsorgekontos oder der hessischen Deutschlandrente.

Den Antragstellern dürften wohl die weitreichenden Folgewirkungen eines solchen staatlichen Vorsorgeproduktes nicht hinreichend bekannt sind“, wettert DIA. Der Eintritt des Staates werde, anstatt wie erwartet für eine Belebung des Marktes, eher für weniger Wettbewerb oder gar den vollständigen Rückzug der Privatwirtschaft sorgen. Denn das Standardprodukt würde gegenüber bereits vorhandenen privatwirtschaftlichen Produkten bevorzugt werden.

So handelt es sich bei der angedachten Opting-out-Lösung nach Ansicht der DIA nicht um eine wirkliche Wahlfreiheit. Die Wahl beschränke sich lediglich auf die Art des Anlageproduktes. „Trifft der Arbeitnehmer selbst keine Wahl, sorgt er automatisch im Standardprodukt vor. Damit handelt es sich in Wirklichkeit um eine Pflichtvorsorge.“

Beitragserhöhung für Arbeitnehmer

Das Institut, dem die Deutsche Bank, die DWS Group, die BHW Bausparkasse und die Zurich Gruppe Deutschland als Gesellschafter angehören, befürchtet, dass das Standardprodukt das Geschäft der privaten Altersvorsorge-Anbieter ruiniert. „Wenn Arbeitnehmer in diese Vorsorge verpflichtend einzahlen müssen, stellen sie mit großer Wahrscheinlichkeit die freiwillige Entgeltumwandlung ganz oder zum Teil zur Disposition.“

Außerdem gelte die geplante Pflichtvorsorge nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, moniert DIA. Selbstständige und Beamte können das Standardprodukt abschließen, eine Pflicht sei für sie aber nicht vorgesehen. Damit weite sich die Sonderbehandlung der Beamten, die häufig Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist, weiter aus. „Am Ende läuft dieser Vorschlag auf eine Beitragserhöhung für Arbeitnehmer in einer Pflichtvorsorge hinaus – ohne paritätische Beteiligung der Arbeitgeberseite.“

>> Das Positionspapier des DIA finden Sie hier 

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