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Aktualisiert am 13.08.2019 - 10:01 Uhrin MeinungenLesedauer: 3 Minuten

Neue Regeln der Bafin Krypto-Verwahrung ab Januar 2020 lizenzpflichtig

Bafin-Gebäude in Frankfurt. Die Finanzaufsichtsbehörde soll ab kommendem Jahr auch Verwahrstellen für Kryptowerte beaufsichtigen.
Bafin-Gebäude in Frankfurt. Die Finanzaufsichtsbehörde soll ab kommendem Jahr auch Verwahrstellen für Kryptowerte beaufsichtigen. | Foto: Kai Hartmann / BaFin
Sven Hildebrandt, DLC Distributed Ledger Consulting

Der Regierungsentwurf bestätigt, was seit dem ersten Entwurf des Umsetzungsgesetzes für die 5. Geldwäscherichtlinie abzusehen war: Deutschland setzt sich bei der Regulierung digitaler Vermögenswerte von den anderen EU-Mitgliedsstaaten ab und lässt Unternehmen, die virtuelle Zugangsschlüssel für Investoren verwalten (sogenannte Wallet Provider), zukünftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwachen.

Mangels zuständiger Aufsichtsbehörde und Vorgaben war sowohl die technische Infrastruktur als auch die Einhaltung angemessener Risikomanagement- und Compliance-Prozesse dieser digitalen Verwahrstellen beispielsweise durch externe Servicer bislang nicht gewährleistet. Dieser Umstand schreckte gerade institutionelle Investoren ab, die selbst strengen regulatorischen Anforderungen genügen müssen. Dies hat nun ein Ende: Ab dem 1. Januar 2020 benötigen Verwahrstellen für Kryptowerte eine Genehmigung der Bafin. Verwahrstellen, die diese Tätigkeit bislang schon ausüben und eine Genehmigung anstreben, müssen dies der Bafin bis zum 1. Februar 2020 schriftlich anzeigen und den Antrag bis zum 30. Juni 2020.

Überraschend und zugleich überaus löblich ist, dass die Genehmigung laut Gesetzesentwurf nur von ausschließlich auf die Verwahrung von digitalen Vermögenswerten spezialisierten Dienstleistern beantragt werden kann. Bereits am Markt tätige Finanzdienstleister können ihre Lizenz nicht einfach erweitern, sondern sind auf Outsourcing an spezialisierte Einheiten angewiesen. Mit anderen Worten: Die Regulatoren haben erkannt, dass es um die technologische Ausstattung und Innovationskraft der traditionsreichen Institute nicht immer zum Besten bestellt ist – und gerade Technik an dieser Stelle von ganz fundamentaler Bedeutung ist.

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Modell 'Service-KVG' auf Kryptowelt übertragen

Fintech-Unternehmen, die aus der Krypto-Welt kommen, sind etablierten Playern im Hinblick auf diese anspruchsvolle Technik eigentlich immer überlegen, dagegen aber als kleinere Firmen nicht immer mit Abteilungen für Compliance, Risikomanagement und Regulatorik ausgestattet. Den betroffenen Marktteilnehmern steht in Deutschland nun ein aufwendiger Lernprozess im Umgang mit den Anforderungen der Finanzaufsicht bevor. Eine sinnvolle Lösung könnte unserer Meinung nach sein, ein ähnliches Vorgehen wie bei Asset-Managern und Kapitalverwaltungsgesellschaften – Stichwort ‚Service-KVG‘ zu wählen. Durch die Auslagerung bestimmter Aspekte an administrative Spezialisten wäre sowohl der Aufsicht als auch den Fintechs selbst geholfen.

Insgesamt bietet der Regierungsentwurf die Chance, Deutschland als attraktiven Markt für digitale Kapitalanlagen mit hohen Sicherheits- und Aufsichtsstandards zu positionieren. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass das Bundesfinanzministerium zusammen dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereits im Mai angekündigt hatte, den Weg für digitale Anleihen frei zu machen und auch die Rufe aus Industrie und Politik, die digitale Gründung von GmbHs und den Handel mit GmbH-Anteilen auf digitalen Plattformen zu ermöglichen, lauter werden.

Darüber hinaus wird in der Szene fest davon ausgegangen, dass tokenisierte Aktien und Fondsanteile sehr viel früher kommen werden, als viele Marktteilnehmer das bislang erwarteten – eine Entwicklung, die auch der mächtige Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) vehement unterstützt. Vor diesem Hintergrund erscheint der Aufbau einer maßvoll regulierten Infrastruktur für die Verwahrung digitaler Kapitalmarktinstrumente als nächster logischer Schritt. Entscheidend wird dabei sein, welche konkreten Anforderungen an die Verwahrstellen die Finanzaufsicht in den nächsten Monaten entwickeln wird.“

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