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Neue Software Anleger können geschlossene Fonds jetzt online zeichnen

Von in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Baker Tilly Roelfs und eFonds Solutions bieten Software zur digitalen Zeichnung geschlossener Fonds (Publikums-AIFs) an.

Die digitale Vermittlung ist sowohl für Banken mit einer KWG-Lizenz als auch für Vermittler mit Zulassung nach Gewerbeordnung möglich. „Die digitale Zeichnung hat den Vorteil, dass es sich bei entsprechender Ausgestaltung rechtlich gesehen nur um eine Vermittlung und nicht um eine Beratung handelt“, erklärt Jörg Mühlenkamp, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Baker Tilly Roelfs. Damit entfallen für den Vermittler die Haftungsrisiken, die sich aus einem Beratungsgespräch (Beraterhaftung) ergeben.“

Ein Problem bleibt allerdings noch. „Eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht bei der persönlichen Identifikation im Rahmen der digitalen Zeichnung“, schreibt der Anbieter. Es gebe zwei Möglichkeiten, die Identifikation vorzunehmen – entweder über das Postident-Verfahren in der Postfiliale oder online über einen Video-Chat (Videoidentifizierungsverfahren).

„Nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in einem Anwendungsschreiben bestimmt, dass die Videoidentifizierung nur von Banken durchgeführt werden darf“, so der Anbieter weiter. Für alle Vermittler, bei denen es sich nicht um Banken handelt, wäre dies problematisch. „Allerdings bezieht sich die Bafin in Ihrem Schreiben nur auf Kontoeröffnungen. Aktuell ist unklar, ob dies die digitale Fondszeichnung miteinschließt oder nicht. Nach Einwänden aus der Branche hat die Bafin ihr Schreiben zunächst bis Ende 2016 außer Kraft gesetzt. Mit einer Klarstellung ist noch in diesem Jahr zu rechnen.“

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