LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

Neue Vertriebsprozesse: Was wird aus den geschlossenen Fonds?

Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen.
Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen.
Der klassische geschlossenen Fonds in seiner Form als GmbH & Co. KG hat ausgedient. Seit 22. Juli 2013 die EU-Richtlinie über alternative Investments (AIFM) umgesetzt wurde, fallen alle neuen Produkte unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), mit dem Deutschland die Regulierung des zuvor nur schwach regulierten Marktsegments umsetzt. Damit verbunden ist der neue Begriff des Investmentvermögens.

Rückgaberechte als Kriterium

Künftig muss man unterscheiden, ob ein Investmentvermögen offen oder geschlossen ist. Noch stehen technische Standards der europäischen Kommission zu dieser wesentlichen Abgrenzung aus. „Entscheidend wird sein, ob und zu welchem Zeitpunkt Rückgaberechte vorgesehen sind“, so Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen.

Die Diskussion dazu ist noch nicht abgeschlossen. AIF mit Rückgaberechten bis zu fünf Jahren sollen voraussichtlich als offen, der Rest als geschlossen klassifiziert werden. Die Branche hofft, noch im November dazu eine Entscheidung aus Brüssel zu bekommen. Eine erste Fassung der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA war im Sommer von der Kommission abgelehnt worden.

Die mehrfach geänderten AIFM-Kriterien haben zu einer komplexen Einstufungsproblematik geführt, die so manchem Produktgeber und vielen Vermittlern Kopfzerbrechen bereiten dürfte. Neben den offenen Investmentvermögen gibt es zwei Produktklassen, in die ein (bisheriger) geschlossener KG-Fonds eingestuft werden kann: die geschlossenen Investmentvermögen und die Vermögensanlagen (letztere aber unreguliert).

Viele Finanzanlagen-Vermittler brauchen umfassende Erlaubnis

Die Abgrenzung zwischen geschlossenen Investmentvermögen und Vermögensanlagen ist komplex: Fällt ein geschlossener Fonds unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), wozu eine sehr detaillierte Anlagestrategie erforderlich ist, gilt er als geschlossenes Investmentvermögen, fällt er unter das Vermögensanlagengesetz ist er eine Vermögensanlage. Das muss ein Vermittler wissen, denn er ist in der Haftung, falls er etwa für die Vermittlung von Vermögensanlagen keine Erlaubnis besitzt und das Produkt darunter fällt.

„Letztlich kommt auf die strategische Ausrichtung des Fonds an. In den meisten Fällen werden Finanzanlagevermittler beide Erlaubnis-Kategorien benötigen“, glaubt Ronald Perschke vom Bildungsanbieter Going Public.

Die aktuellen Zahlen aus dem Register des DIHK zeigen dies indes noch nicht an – nur 15 Prozent der 37.000 erfassten Vermittler haben sich bislang für den Bereich Vermögensanlagen registriert. Für jede Produktkategorie muss ein Sachkundenachweis erbracht werden.

Sachwertanlagen für private Investoren

Die EU-Kommission will institutionellen und privaten Anlegern langfristige Investitionen in Immobilien oder Infrastrukturprojekte in jedem Fall ermöglichen. Dazu ist ein neues Konstrukt vorgesehen, der „European Long-Term Investment Funds“ (ELTIF).

Nach Vorstellung der Kommission investiert ein ELTIF überwiegend auf langfristiger Basis in illiquide Vermögenswerte wie produzierende Unternehmen, Infrastruktur und Immobilien. Dementsprechend wird auch vom Investor ein langfristiger Anlagehorizont verlangt.

In Deutschland laufen die Anforderungen für diese Produktgattung auf eine KVG-Zulassung, die Form eines Investmentvermögens (AIF) und eine geschlossene Struktur ohne die Möglichkeit einer Anteilsrückgabe hinaus. Hinzu kommen noch spezielle ELTIF-Produktregeln. So soll etwa eine Investition in Beteiligungen oder Anleihen von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungen und Holdinggesellschaften ausgeschlossen werden.

„Der Vorteil besteht darin, dass es einen EU-Vertriebspass für ELTIF an Privatanleger geben wird. Unter dem Strich kann so die Ausdehnung geschlossener Investmentvermögen in Europa gefördert werden“, betont Romba.

Tipps der Redaktion