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Neuer Gesetzentwurf 15 % Fondssteuer kurz vor der Einführung – Mischfonds-Anleger können aufatmen

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„BMF hat deutlich nachgebessert“

„Deutlich nachgebessert“ hätten die BMF-Beamten damt ihre Pläne gegenüber dem zur Jahresmitte veröffentlichten Diskussionsentwurf, kommentiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI in einer aktuellen Stellungnahme. „Der Referentenentwurf ist ein deutlicher Fortschritt.“

Denn durch höhere Teilfreistellungen werde es für viele Privatanleger keine Steuererhöhungen geben. Konkret erhöht wurden die Teilfreistellungen für Privatanleger bei Aktienfonds von 20 auf 30 Prozent.

Und für offene Immobilienfonds steigt der Satz von 40 auf 60 Prozent, bei Fonds mit Investitionsschwerpunkt im Ausland sogar von 60 auf 80 Prozent. Neu sind Teilfreistellungen für Privatanleger von 15 Prozent bei Mischfonds, die fortlaufend mindestens 25 Prozent ihres Wertes in Aktien anlegen.

„Änderungsbedarf in der Praxis“

Dennoch sieht der BVI noch Änderungsbedarf in der praktischen Umsetzung: „Bei dem Erstattungsverfahren für die begünstigten Anleger ist dringend eine einfachere Lösung erforderlich. Das vorgesehene Zusammenspiel zwischen KVGs, Anleger, Finanzamt und depotführenden Stellen ist zu kompliziert und nicht praktikabel.“

Die Fondsbranche geht durch den erhöhten Verwaltungsaufwand von zusätzlichen Belastungen in dreistelliger Millionenhöhe alleine bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) aus.

Ausnahmen bei Riester und Rürup

Ausnahmen bei der Besteuerung auf Fondsebene sind für Produkte vorgesehen, die für Altersvorsorgeverträgen eingesetzt werden. „Für die Kunden der Riester- und Rürup-Verträge geschieht das alles im Hintergrund“, erklärt BMF-Sprecher Weißgerber. Die Anleger müssten sich dabei um nichts kümmern.

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