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Neues aus der Maklerpraxis Warum Unfall- und Rechtsschutzversicherung zusammengehören

Von in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
Versicherungsmakler Tobias Bierl
Versicherungsmakler Tobias Bierl | Foto: © privat
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„Die Schadenmeldung wurde gewissenhaft mit Hilfe der Lebenspartnerin von dem Geschädigten ausgefüllt“, führt Makler Tobias Bierl auf seinem Blog in den Fall ein. Auch einen Anwalt für Versicherungsrecht mit Spezialgebiet Unfall ließ der Makler zur Sicherheit noch über die Schadenmeldung schauen. Dieser gab sein OK. „Nicht, dass die Versicherung hier ein Haar in der Suppe finden kann“, schreibt Bierl. Offenbar tat sie es doch – einige Tage später lag das Ablehnungsschreiben im Briefkasten.

Dabei las sich die Schadenmeldung des Versicherten eindeutig: „Beim Aufsatteln des Anhängers mussten zwischen dem Führerhaus und dem Sattelauflieger die Elektroleitungen und Luftschläuche angeschlossen werden. Ich bemerkte dann, dass das Fahrzeug ins Rollen kam. Um das Fahrzeug anhalten zu können, sprang ich vom LKW herunter, um in das Führerhaus zu gelangen. Dabei kam ich so unglücklich auf, dass ich mir das Schien- und Wadenbein des rechten Fußes brach.“

„Der Unfallbegriff sei hier ganz klar gegeben“, zitiert Bierl den Fachanwalt, der nach der Ablehnung „aus allen Wolken“ fiel. „Da möchte sich die Versicherung einfach aus der Verantwortung ziehen“, wetterte der Rechtsexperte.

Der Versicherer begründete seine ablehnende Haltung damit, dass etwaige Ansprüche „ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes unfreiwilliges Ereignis (Unfallereignis)“ voraussetzten. Dieses sei „nach der uns vorliegenden Unfallschilderung“ nicht gegeben. Man solle Verständnis dafür haben, bat der Versicherer seinen Kunden. „Nein, das haben wir aber nicht“, macht Bierl seinem Ärger Luft.  

„Auch wir erleben es immer wieder, dass eine Versicherung den Schaden beziehungsweise die Meldung einfach von vornherein ablehnt in der Hoffnung, dass sich der Geschädigte nicht mehr meldet und klein bei gibt“, berichtet der Makler.

Rücklagen oder Rechtsschutz

„Glücklicherweise hatte der Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein ‚Privat‘“, so Bierl weiter. „Wäre man das Klagerisiko gegen die ‚übermächtige‘ Versicherungsgesellschaft ohne Rechtsschutzversicherung eingegangen?“, fragt der Finanzexperte und gibt die Antwort gleich selbst: „Die meisten würden sagen ‚Nein‘“.

Deshalb appelliert Bierl an seine Leser: „Kümmern auch Sie sich um eine passende Rechtsschutzversicherung. Zur Not bauen Sie eine hohe Selbstbeteiligung von 300, 400 oder 500 Euro ein.“ Denn es könne durchaus der Moment kommen, „wo mehrere Zehntausend Euro offen sind in einem Rechtstreit“. Im schlimmsten Fall sei die Existenz des Versicherten bedroht. „Rechtsschutzversicherung ist ein Muss, außer Sie können mehrere Tausend Euro aus der Portokasse berappen“, so das Resümee Bierls.

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