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Neues Baurecht Was Häuslebauer nun beachten sollten

Robert Annabrunner leitet den Drittvertrieb der DSL Bank.
Robert Annabrunner leitet den Drittvertrieb der DSL Bank.

Der Immobilienboom in Deutschland ist ungebrochen, ein Ende nicht in Sicht. Rund 90 Prozent aller privaten Bauherren lassen ihr Eigenheim schlüsselfertig erstellen. Das suggeriert Sorgenfreiheit: Schlüssel umdrehen und einziehen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Vor allem mangelhafte, schwammige oder schlicht fehlerhafte Baubeschreibungen sorgen häufig für Ärger. Denn geliefert wird am Ende des Tages nur das, was im Bauvertrag festgehalten ist.

Seit dem 1. Januar 2018 sorgt das neue Bauvertragsrecht jedoch dafür, dass private Bauherren mehr Rechte haben. Unter anderem können Bauverträge bis zu 14 Tage nach Abschluss widerrufen werden. Dieses Widerrufsrecht ist eine wichtige Verbesserung, denn es schützt vor fragwürdigen Rabattangeboten mit begrenzter Laufzeit und vor übereilten Entscheidungen.

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Baubeschreibungen müssen nun präzise formuliert und dem Kunden frühzeitig zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss die Baufirma Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften übergeben. Dazu zählen etwa Genehmigungsplanungen oder Nachweise zur Energieeinsparverordnung. Weitere wichtige Verbesserung ist die verbindliche Festlegung der Bauzeit. So können Bauherren ihre Finanzierung, die Wohnungskündigung und den Umzug planen. Halten sich die Baufirmen nicht an den festgelegten Termin, müssten sie Schadenersatz zahlen. Außerdem dürfen Firmen künftig maximal 90 Prozent der Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern. Der Rest wird nach der Abnahme fällig. Das mindert das Überzahlungsrisiko.

Berater sollten ihre Finanzierungskunden auf das neue Baurecht hinweisen, damit diese ihre Verträge auf die Umsetzung der neuen Regeln prüfen können. Auch der Rat, die Unterlagen von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, gehört für mich zu einem guten Beratungsgespräch – ebenso wie der individuelle Finanzierungsplan.

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