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Regierungsentwurf liegt vor Neues Gesetz soll Anlegerschutz stärken

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (li.) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (M.) während einer Kabinettssitzung
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (li.) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (M.) während einer Kabinettssitzung: Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz Anleger noch besser vor riskanten Kapitalmarkt-Investments schützen. | Foto: IMAGO / IPON

Die Bundesregierung will ein neues Gesetz auf den Weg bringen, das Kleinanleger noch besser vor zweifelhaften Kapitalmarkt-Investments schützen soll. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, winkten die Regierungsvertreter am Mittwoch einen Gesetzentwurf durch, der eben das zum Ziel hat.

Der Gesetzentwurf solle das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ umsetzen, heißt es aus dem BMF. Das Ministerium hatte das Paket gemeinsam mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) bereits im August 2019 vorgestellt.

Im neuen Gesetz geht es um folgende Kernpunkte:

  • Sogenannte Blindpool-Anlagen sollen verboten werden. Dabei handelt es sich um Investments, bei denen das konkrete Anlageobjekt bei Prospekterstellung noch nicht feststeht.
  • Nur beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler sollen zukünftig noch Vermögensanlagen verkaufen dürfen. Das soll laut BMF sicherstellen, dass im Vorfeld auch wirklich geprüft wird, ob eine Anlage für einen Kunden angemessen und geeignet ist.
  • Die Emittenten von Vermögensanlagen sollen besser überwacht werden. Unabhängige Dritte sollen zukünftig kontrollieren, wohin Anlegergeld fließt, um Missbrauch zu verhindern.
  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll umfangreicher eingreifen können, wenn ihr ein Produkt bedenklich erscheint. In dem Fall soll die Behörde die bloße Prüfung der Anlageprospekte stoppen und stattdessen feststellen, ob sie weitergehend intervenieren sollte.  
  • Auf ihrer Internetseite soll die Bafin zukünftig alle Anlageprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) veröffentlichen. Damit sollen Finanzanlageprodukte für Verbraucher transparenter werden.

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Mit dem kommenden Gesetz sollen laut BMF Verbraucher bei der Finanzanlage noch besser geschützt werden. „Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein“, sagt Finanzminister OIaf Scholz anlässlich der Verabschiedung des Entwurfs. Auch die Bafin solle umfangreicher durchgreifen können. „Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und regulieren den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver und stärken so den Anlegerschutz“, so Scholz.

Die Themen Verbraucherschutz und Eingriffsrechte der Bafin waren erst jüngst in Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal in die breite Diskussion geraten. Die Finanzaufsicht fasse ihre Aufgaben zu eng, lautete ein Vorwurf. Daher sei selbst ein Milliardenloch wie jenes in der Wirecard-Bilanz über Jahre unentdeckt geblieben. Bei der Behörde hatte man argumentiert, dass das Aufsichtsmandat der Behörde eng begrenzt sei.

Die Bafin untersteht formal dem BMF. Das Ministerium strebt aktuell einen Umbau der Finanzaufsicht an. Im Januar sind deshalb bereits Bafin-Präsident Felix Hufeld und seine Stellvertreterin Elisabeth Roegele von ihren Posten zurückgetreten.

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