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Neues Jahr, neue Gesetze Das ändert sich 2019 bei Altersvorsorge & Co.

Silvesterfeuerwerk: Wenn das Jahr 2019 mit Böllern und Raketen begrüßt wird, treten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft.
Silvesterfeuerwerk: Wenn das Jahr 2019 mit Böllern und Raketen begrüßt wird, treten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft. | Bildquelle: trung nguyen
Von  | Gastautorin
Aktualisiert am:

GKV und Rente

Mit dem 1. Januar 2019 steigen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Beides hat unmittelbare Auswirkungen auf die Versicherungsbranche.

Nach aktuellem Stand wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bei 54.450 Euro pro Jahr liegen und für die Rentenversicherung bei 80.400 Euro (West) beziehungsweise bei 73.800 Euro (Ost). Die Versicherungspflichtgrenze wird vermutlich 60.750 Euro jährlich betragen.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung ist direkt davon betroffen. Da Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent der BBG ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 Prozent ohne Steuerabzug bei einer Direktversicherung oder Pensionskasse oder einem Pensionsfonds einzahlen können.

Außerdem gilt ab 1. Januar das „Gesetz über Leistungsverbesserung und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“. Zunächst bis zum Jahr 2025 wurden darin die Beitragsstabilität bei maximal 20 Prozent (aktuell 18,6 Prozent) sowie ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent fixiert. Wie es danach weitergehen kann, dafür soll die im Sommer eingesetzte Rentenkommission Vorschläge erarbeiten.

In dem Gesetz wurden darüber hinaus Verbesserungen für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern geschaffen und bei der Erwerbsminderungsrente. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ausüben kann, bekommt etwa ein höheres monatliches Einkommen.

Private Krankenversicherung

Für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung bedeutet das Anheben der JAEG eine weitere Erschwernis im Vertrieb. Können sich Arbeitnehmer in diesem Jahr bereits bei einem Bruttojahresgehalt von 59.400 Euro entscheiden, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten und sich einen privaten Tarif auszusuchen, sind es im kommenden Jahr über 1.000 Euro mehr, die der Interessent verdienen muss.

Der Zusatzbeitrag, den die Kassen über die gesetzlichen 14,6 Prozent erheben dürfen, muss ab kommendem Jahr sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber ebenfalls je zur Hälfte übernommen werden. Auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von 3 auf 2,5 Prozent sinken. Hier gibt es also eine Entlastung für den Beschäftigten.

Jedoch steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent beziehungsweise 3,30 Prozent für Kinderlose.

Kindergeld und Steuer

Ab Januar steigt der Kinderfreibetrag von derzeit 7.428 Euro auf 7.620 Euro. Ferner wird es ab Juli 2019 10 Euro mehr Kindergeld pro Kind geben. Für alle Steuerzahler gilt außerdem ein Anstieg des Steuerfreibetrags von 9.000 Euro auf 9.168 Euro pro Jahr.

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