Neues Kompaktseminar In nur einer Woche zur 34i-Sachkundeprüfung

Nachdem am 7. Mai die Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) in Kraft getreten, wurde die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) hierzulande vollständig umgesetzt. Demnach benötigen Vermittler von Immobiliardarlehen künftig eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO).
Alle Vermittler mit einer Erlaubnis für die Darlehensvermittlung gemäß Paragraf 34c GewO können für ihren Antrag auf eine 34i-Erlaubnis eine Übergangsfrist bis zum 20. März 2017 nutzen. Dann müssen die Kriterien „persönliche Zuverlässigkeit“ sowie die „geordneten Vermögensverhältnisse“ nicht erneut nachgewiesen werden.
Alte-Hasen-Regelung per Video erklärt
Ein weiteres Prüfkriterium für die je nach Bundesland für 34i-Vermittler zuständige Erlaubnisbehörde ist der Nachweise der Sachkunde. Welche Qualifikationen als ausreichende Sachkunde anerkannt werden und wie die so genannte Alte-Hasen-Regelung funktioniert, erklärt Frank Rottenbacher in einem aktuellen Video.
Außerdem geht der Vorstand der Going Public Akademie für Finanzberatung in dem Video darauf ein, wie die neue Sachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer aufgebaut ist. Die ersten Prüfungstermine wurden bereits ab Ende Juni angeboten. Viele Kammern starten aber erst im September.