„Nicht entscheidend, ob Honorare oder Provisionen fließen“ Mifid II: Das wünschen sich unabhängige Vermögensverwalter von den Regulierern
Sascha Anspichler, geschäftsführender Gesellschafter bei der FP Asset Management in Freiburg
Hinsichtlich des Depotmanagements von Vermögensverwaltern, werden die neuen Kriterien vielfach so interpretiert, dass jedes einzelne, für eine bestimmte Kunden- beziehungsweise Risikoklasse eingesetzte Produkt spezifische Produkteigenschaften aufweisen muss. Als Portfoliomanager beschäftigt man sich seit Jahrzehnten mit negativ oder niedrig korrelierenden Produkten zur Steuerung des Portfoliorisikos. Einem defensiven Anleger durfte ein Vermögensverwalter bisher auch ein reines Aktienprodukt beimischen.
Diese Möglichkeit sehe ich in Gefahr – zumindest wenn man Anwaltskanzleien glaubt, die sich auch intensiv mit Mifid II beschäftigen. Würde sich das so bestätigen, wäre dies aus Vermögensverwaltersicht Nonsens. Denn das Portfoliorisiko unterscheidet sich nicht signifikant dadurch, ob ein Depot durch den Einsatz von Mischprodukten eine bestimmte Aktienquote enthält oder ob die Verteilung auf die Vermögensklassen vom Vermögensverwalter selbst vorgenommen wird. Mein Wunsch an die Regulierung lautet in diesem Falle „Nachbesserung“.