LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 3 Minuten

Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage Negativzinspolitik der EZB ist nicht zu beanstanden

Regierungsviertel in Berlin
Regierungsviertel in Berlin: Die Bundesregierung äußerte sich kürzlich zur Zinspolitik der EZB.nfrage der FDP zur Zinspolitik der EZB. | Foto: imago images / photothek

Ist die Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank aus deutscher Sicht rechtmäßig? Das wollte die Fraktion der FDP kürzlich von der Bundesregierung wissen. Eine Gruppe von Abgeordneten um Christian Dürr und Otto Fricke hatte zu dem Thema eine Kleine parlamentarische Anfrage formuliert. Darin erkundigten sich die Abgeordneten auch danach, ob die Bundesregierung möglicherweise auf steuerlichem Wege gegenzulenken gedenke, um die ungünstigen Folgen von Null- und Negativzinsen für deutsche Sparer abzumildern. Immerhin könnten sich Negativzinsen als „eine Art nicht parlamentarisch bewilligte Steuererhebung“ auswirken, finden die Fragesteller.

Zudem erkundigten sich die FDP-Abgeordneten, ob Bund, Länder und Kommunen aus dem aktuellen Zinsniveau nicht auch Vorteile zögen. Niedrige Zinsen machen es öffentlichen Akteuren immerhin möglich, zu günstigen Bedingungen Geld aufzunehmen.

Die Antwort der Bundesregierung veröffentlichte der Bundestag jetzt auf seiner Internetseite.

Die Regierungsvertreter räumen zunächst einmal ein, dass ihnen in vielerlei Hinsicht Informationen fehlten. Die Wirkungen der EZB-Entscheidungen ließen sich daher nicht detailliert messen. Es fehlten zum Beispiel Erkenntnisse über die Wertentwicklung unterschiedlicher Anlageformen, ebenso wie Erkenntnisse über den Einfluss der Altersstruktur der Bevölkerung auf das Zinsniveau. Solche Faktoren müsse man von den reinen Auswirkungen der gelpolitischen Entscheidungen trennen.

Ob der Bundeshaushalt von den niedrigen Zinsen profitiere, lasse sich ebenfalls nicht sagen – es fehlten Vergleichsmöglichkeiten. Bei einer Ermittlung würde stets von bestimmten Grundannahmen ausgegangen, man käme daher kaum zu objektiven Ergebnissen, geben die Regierungsvertreter zu bedenken.

Was einen möglichen steuerlichen Ausgleich für fehlende Zinsgewinne betreffe, so verweisen die Autoren des Schreibens auf das sogenannte Non-Affektationsprinzip: Alle Haushaltseinnahmen fließen in einen großen Topf, es sollen nicht spezielle Einnahmen für spezielle Ausgaben verwendet werden. Die noch amtierende Bundesregierung habe in der auslaufenden Legislaturperiode aber immerhin „erhebliche unbefristete Steuersenkungen“ und zudem „volumenstarke, zielgenaue, befristete Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft“ während der Corona-Pandemie beschlossen, heißt es in der Antwort weiter.

In der Kleinen Anfrage ging es auch um Vorwürfe, die der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof jüngst erhoben hat. Kirchhof hatte in einem in diesem Sommer erschienenen Buch („Geld im Sog der Negativzinsen“) angeprangert, dass die Maßnahmen der EZB gegen deutsches und europäisches Eigentumsrecht und damit gegen Grundrecht verstießen. Die EZB habe durch ihre Niedrigzinspolitik eine sicher geglaubte Ertragsquelle von rund 3 Prozent jährlichen Zinsen für hiesige Sparer zunichte gemacht. Gespartes Geld könne nicht mehr arbeiten. Kirchhofs Thesen hatten eine lebhafte öffentliche Diskussion ausgelöst.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Die Vorwürfe des Verfassungsrechtlers weist die Bundesregierung in ihrer Antwort jetzt von sich: „Bloße Aussichten und Chancen sowie Verdienstmöglichkeiten aus diesen Positionen genießen keinen Eigentumschutz“.  Es gebe keinen Anspruch auf einen positiven Realzins, der sich aus deutschem oder EU-Recht ableiten ließe.

Auch für die Nöte der Banken, die auf Einlagen bei der EZB seit einigen Jahren Geld entrichten müssen – der Einlagezins bei der EZB liegt bei minus 0,5 Prozent –, findet die Bundesregierung kein Verständnis: Die Geschäftsbanken seien nicht verpflichtet, Geld bei dem Zentralinstitut zu lagern. Die Banken hätten ihrerseits den Kunden gegenüber auch Freiheiten: Ob sie ein Verwahrgeld auf geparkte Vermögen berechneten, sei eine freie unternehmerische Entscheidung der Institute, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage weiter.

Insgesamt solle man auch die positiven Wirkungen der EZB-Entscheidungen im Blick behalten, verweist die Bundesregierung. Zwar ließen sich mit Sparguthaben aktuell kaum Erträge erwirtschaften. Demgegenüber sei jedoch die Zahl der Arbeitsplätze gestiegen, Arbeitnehmer erhielten zudem höhere Löhne. Auch das Einkommen der Privathaushalte habe sich in den vergangenen Jahren vermehrt. Verbraucher und Unternehmen profitierten zudem von günstigen Kreditbedingungen.

Zu den Aufgaben der EZB und ihren eigenen Einflussmöglichkeiten merkt die Bundesregierung an: „Die Zinspolitik ist ein zentraler Bestandteil der Geldpolitik der EZB, die sie unabhängig, ohne politische Einflussnahme betreibt.“ Beim Festlegen der Zinssätze seien der EZB keine konkreten Grenzen gesetzt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion