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Niels Nauhauser Verbraucherschützer bemängelt Infos über Versicherer in der Krise

Niels Nauhauser ist Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Niels Nauhauser ist Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Christian Hilmes // 10.06.2016 //  PDF

Die anhaltend niedrigen Zinsen machen vielen Versicherern die Sparte Leben schwer. Welche Anbieter von Lebensversicherungen in Deutschland besonders betroffen sind, wird den Kunden aber nicht offengelegt, kritisiert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. 

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Mit der Talanx-Tochter Neue Leben Pensionskasse (NLP) hat die erste Pensionskasse angekündigt, die künftige Verzinsung für bestehende Verträge zu senken: Statt der vereinbarten 3,25 Prozent gilt für alle Beiträge, die von Januar 2017 an gezahlt werden, nur noch ein Garantiezins von 1,25 Prozent.

Bestehende Guthaben aus vorherigen Beitragszahlungen sind zwar nicht von der Kürzung betroffen. Aber das aktuelle Beispiel NLP zeigt, dass bestehende Garantien von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auch im Bestand gekürzt werden können.

Nicht nur bAV betroffen?

Ähnliches dürfte auch einem Lebensversicherer in ernster Notlage drohen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kann zum Schutz der Versicherten gemäß Paragraf 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) garantierte Leistungen aus Lebensversicherungen absenken.

Laut Bafin-Präsident Felix Hufeld wurde bereits eine zweistellige Zahl von Lebensversicherern „wegen ihrer Lage in Manndeckung genommen“. Denn dem Druck, die versprochenen Renditen in Zeiten extrem niedriger Zinsen zu erzielen, dürften auf lange Sicht nicht alle Anbieter von Lebensversicherungen in Deutschland standhalten.

Kaum Rendite am Kapitalmarkt

„Kein Anbieter kann seinen Kunden auf Dauer Erträge versprechen, die mit der Anlage der Mittel der Kunden am Kapitalmarkt nicht zu erwirtschaften sind“, stellt auch Niels Nauhauser fest. Er leitet die Abteilung für Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Nicht ohne Grund lässt das Aufsichtsrecht bereits heute die Möglichkeit zu, die Leistungen eines Versicherers herabzusetzen, wenn dieser dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen“, so Nauhauser weiter. Ob die Versicherer ihren vertraglichen Verpflichtungen dauerhaft nachkommen können, müsse die Versicherungsaufsicht prüfen.

Versicherer muss korrekt informieren

„In der Verantwortung des Versicherers liegt es, die Versicherten jederzeit über seine finanzielle Situation korrekt zu informieren“, so Nauhauser weiter. „Problematisch ist, dass Verbraucher nicht erkennen können, ob ihr Versicherer bereits unter verschärfter Beobachtung der Bafin steht.“
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