„Nirgendwo Günstiger Garantie“ Check24 gewinnt Rechtsstreit mit der Huk-Coburg
Das Landgericht Köln bestätigt in einer aktuellen Entscheidung (vom 27. Mai 2019, Aktenzeichen: 31 O 376/17-SH I) die sogenannte „Nirgendwo Günstiger Garantie“ des Vergleichsportals Check24. Der Antrag der klagenden Huk-Coburg sei unbegründet, da die aktuell angebotene Garantie keinen Rechtsverstoß darstelle. Der Versicherer kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
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Laut Urteilsbegründung kommt Check24 seinem Garantieversprechen für den Kfz-Versicherungsmarkt nach. Im Beschluss der 31. Zivilkammer heißt es, die Garantieübernahme: „(…) bietet dem Verbraucher für den Fall, dass er irgendwo auf dem Markt ein vergleichbares, aber günstigeres Alternativprodukt findet, den Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen an, indem sie [Check24] die finanziellen Nachteile ausgleicht.