Noch ein Verbot für 34f-Berater Keine Transaktionen im Namen des Kunden
Im Klartext bedeutet das, dass Finanzvermittler nach Paragraf 34f GewO nicht mehr im Namen und auf Rechnung des Kunden für ihn Finanzprodukte kaufen und verkaufen dürfen. Nur Anlagevermittlung und Anlageberatung sind künftig erlaubt. Will der Kunde aber das empfohlene Produkt kaufen, schließt er über den Berater einen Vertrag mit dem Produktgeber ab.
Das Gesetz soll bis zum 1. August in Kraft treten.
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