LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 03.04.2018 - 12:21 UhrLesedauer: 5 Minuten
ANZEIGE

Notenbanken Warum der Niedrigzins so tückisch ist

Im Grunde gibt es zwei wesentliche Gründe, warum der Zins innerhalb der Eurozone unseres Erachtens noch lange vergleichsweise niedrig bleiben dürfte. Einer davon ist die Verschuldung der einzelnen Mitgliedstaaten. Um das zu verdeutlichen, haben wir die jährlichen Zinsaufwendungen zweier Euroländer – Deutschland und Italien – miteinander verglichen.

2008 musste Deutschland für seine Bundesschulden 43,9 Milliarden Euro Zinsen zahlen; das entsprach 14,5 Prozent des Bundeshaushalts. Obwohl die Verschuldung seither weiter gestiegen ist, liegt der Zinsaufwand 2017 nur noch bei rund 21,5 Milliarden Euro bzw. 6,5 Prozent des Bundeshaushalts. Es könnte sogar noch besser kommen: Sollten die Zinsen auf dem derzeitigen Niveau bleiben, läge der Zinsaufwand 2020 nur noch bei knapp 16 Milliarden Euro; das wären dann lediglich 4,6 Prozent des Bundeshaushalts. Dabei haben wir angenommen, dass die Bundesschulden konstant bleiben und der Haushalt mit unveränderter Wachstumsrate wächst. Wie immer gilt: Die tatsächliche zukünftige Entwicklung kann von diesen Annahmen abweichen.

Die „schwarze Null“ ist keine Kunst

Während hierzulande im Finanzministerium stets von der „schwarzen Null“ die Rede ist (was angesichts des Zinsniveau unseres Erachtens keine Kunst ist), ist das hochverschuldete Italien im Kampf ums finanzielle Überleben auf jeden Euro Zinsersparnis angewiesen. 2017 betragen die Zinsaufwendungen des Landes für seine ausstehenden Anleihen insgesamt rund 68,5 Milliarden Euro – und damit mehr als dreimal so viel wie bei den Deutschen. Bleibt das Renditeniveau wie es ist, würde der Aufwand bis 2020 auf knapp 60 Milliarden Euro sinken (Annahme: Schuldenwachstum zwei Prozent p.a.).

Die Gegenüberstellung der Finanzlage zweier großer Euroländer wie Deutschland und Italien veranschaulicht die Unterschiede innerhalb der Eurozone. Während der Tiefzins für den deutschen Haushalt durchaus willkommen, aber nicht notwendig ist, ist er im Falle Italiens schlicht überlebenswichtig. Die Europäische Zentralbank (EZB) dürfte sich dessen bewusst sein und unseres Erachtens alles Notwendige dafür tun, um das Zinsniveau dauerhaft auf niedrigem Niveau zu zementieren.

Gewöhnungseffekt bei Regierungen…

Mindestens genauso wichtig wie das zuvor beschriebene Verschuldungsproblem ist der zweite Aspekt, ein zugegebener etwas „weicherer“ Faktor: Der Gewöhnungseffekt. Je länger die EZB das Zinsniveau niedrig hält, umso größer wird dieser. Schuldner, ganz gleich ob öffentliche oder private, richten sich bequem in der Niedrigzinswelt ein. Warum schmerzhafte Reformen durchführen, um den Haushalt zu sanieren, wenn Schuldenmachen derart günstig ist? Mit Sparmaßnahmen gewinnt man schließlich keine Wahlen. Das wäre die Regierungssicht.

… und Unternehmen und Haushalten

Aber auch Unternehmen und Häuslebauer gewöhnen sich an den Niedrigzins. Der Hausbau oder der Umbau wird deutlich teurer? Macht nichts! Baugeld ist schließlich so günstig wie nie. Dass der Zins irgendwann wieder steigen könnte, ziehen viele schlicht nicht in Erwägung. Das ist das Tückische an den niedrigen Zinsen.

Vorkrisen-Zinsniveau: Rückkehr wird schwierig

Der „Weg zurück“ wird so für die EZB immer schwieriger. Die Zinsen müssen unserer Meinung nach auch dann niedrig bleiben, wenn die Inflation die von den Notenbankern gewünschte Höhe (zwei Prozent) erreichen sollte; andernfalls wären die hochverschuldeten Staaten und damit der Euro gefährdet. Die EZB wird es sich deshalb nicht erlauben können, in den kommenden Jahren mit deutlich steigenden Zinsen zu experimentieren.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wie der Staat seine Schulden loswird, sehen Sie hier.

Wie aus Sparern Anleger werden können, erfahren Sie hier.

Warum das Vermögen trotz stabiler Preise schmilzt, lesen Sie hier.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument dient unter anderem als Werbemitteilung.

Mit diesem Dokument wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet. Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Die vollständigen Angaben des/der Fonds sind dem Verkaufsprospekt sowie der Satzung oder dem Verwaltungsreglement oder den Vertragsbedingungen, ergänzt durch den jeweiligen letzten geprüften Jahresbericht und den jeweiligen Halbjahresbericht, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt, zu entnehmen. Diese Unterlagen stellen die allein verbindliche Grundlage eines Kaufs dar. Die genannten Unterlagen sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenlos in deutscher Sprache bei der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft/Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle sowie von den jeweiligen Vertretern in den Ländern, für die eine Vertriebszulassung vorliegt.

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen von Flossbach von Storch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Ansicht und die Zukunftserwartung von Flossbach von Storch wider. Dennoch können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse erheblich von den Erwartungen abweichen. Alle Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr und keine Haftung übernommen werden. Der Wert jedes Investments kann sinken oder steigen und Sie erhalten möglicherweise nicht den investierten Geldbetrag zurück. Bei der Vermittlung von Fondsanteilen oder Aktien können Flossbach von Storch und/oder deren Vertriebspartner Rückvergütungen aus Kosten erhalten, die von der Verwaltungsgesellschaft/ Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß dem jeweiligen Verkaufsprospekt dem Fonds belastet werden. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängig und kann Änderungen unterworfen sein. Bitte konsultieren Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater.

Die ausgegebenen Anteile/Aktien dieses Fonds dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. So dürfen die Anteile/Aktien dieses Fonds weder innerhalb der USA noch an oder für Rechnung von US-Staatsbürgern oder in den USA ansässigen US-Personen zum Kauf angeboten oder an diese verkauft werden. Darüber hinaus können die Anteile/Aktien des Fonds weder direkt noch indirekt „US-Personen“ und/oder Einrichtungen, die sich im Besitz einer oder mehrerer „US-Personen“ im Sinne der Definition des „Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)“ befinden, angeboten oder verkauft werden. Zudem darf dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen nicht in den USA verbreitet werden. Die Verbreitung und Veröffentlichung dieses Dokuments sowie das Angebot oder ein Verkauf der Anteile/Aktien dieses Fonds können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein.

Der jüngste Nettoinventarwert (NIW) kann über die Internetseite der Verwaltungsgesellschaft/Kapitalverwaltungsgesellschaft abgerufen werden.

Die historische Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Hinweis: Diese News ist eine Mitteilung des Unternehmens und wurde redaktionell nur leicht bearbeitet.